Bewerbungskosten kannst du in der Steuererklärung als Werbungskosten absetzen, auch wenn die Bewerbung nicht geklappt hat. Dazu zählen zum Beispiel Bewerbungsfotos, Mappen, Porto und Fahrten zum Vorstellungsgespräch. Viele Finanzämter akzeptieren pauschal 8,50 Euro je Bewerbung mit Mappe und 2,50 Euro je Online-Bewerbung. Steuerlich wirkt sich das aber nur aus, wenn deine Werbungskosten zusammen über 1.230 Euro im Jahr liegen. Oft holst du dir einen Teil des Geldes schon vorher zurück: vom einladenden Arbeitgeber oder von der Arbeitsagentur.
Warum Bewerbungskosten absetzbar sind
Das Einkommensteuergesetz definiert Werbungskosten in § 9 als „Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen“. Wer sich bewirbt, gibt Geld aus, um Einnahmen zu erwerben, nämlich ein neues Gehalt. Deshalb zählen Bewerbungskosten zu den Werbungskosten. Es spielt keine Rolle, ob du die Stelle am Ende bekommst, ob du aus einem bestehenden Job heraus wechselst oder gerade arbeitsuchend bist.
Wichtig ist nur: Die Kosten müssen beruflich veranlasst sein, und du darfst sie nicht von jemand anderem erstattet bekommen haben. Was dir der künftige Arbeitgeber oder die Arbeitsagentur zahlt, ziehst du ab.
Welche Bewerbungskosten zählen
Der Bund der Steuerzahler nennt in seinem Werbungskosten-ABC ausdrücklich Bewerbungsmappen, Porto, Kopien, Bewerbungsfotos, Inserate und Reisekosten zu Bewerbungsgesprächen. In der Praxis werden außerdem häufig anerkannt:
| Kostenart | Beispiele | Hinweis |
|---|---|---|
| Unterlagen | Bewerbungsfotos, Mappen, Druck, Kopien, beglaubigte Zeugniskopien, Übersetzungen | Belege aufheben, vor allem für Fotos |
| Versand | Porto, Einschreiben | Bei Online-Bewerbungen fällt das weg |
| Online-Bewerbung | anteilige Kosten für Internet, Telefon, Druckerpapier | Meist über die Pauschale je Bewerbung abgedeckt |
| Stellensuche | Stellengesuche, kostenpflichtige Inserate | Rechnung als Nachweis |
| Vorbereitung | Bewerbungsratgeber, Bewerbungstraining, Coaching | Nur der Teil, den du selbst zahlst |
| Vorstellungsgespräch | Fahrt, Verpflegung, Übernachtung | Abzüglich Erstattung durch den Arbeitgeber |
Nicht dazu gehört Kleidung für das Vorstellungsgespräch, sofern sie auch privat getragen werden kann. Ein Anzug oder ein Blazer gilt als normale Kleidung, auch wenn du ihn nur für den Termin gekauft hast. Was du stattdessen anziehst, steht in Was anziehen zum Vorstellungsgespräch?
Pauschale je Bewerbung
Für einzelne Bewerbungen gibt es keinen festen Betrag im Gesetz. Viele Finanzämter akzeptieren aber eine Schätzung, wenn du nicht jeden Bogen Papier belegen kannst. Häufig orientieren sie sich an einem Urteil des Finanzgerichts Köln (Az. 7 K 932/03), das diese Beträge für angemessen hielt:
- 8,50 Euro je Bewerbung mit Bewerbungsmappe, also klassisch per Post,
- 2,50 Euro je Bewerbung ohne Mappe, also per E-Mail oder über ein Bewerbungsportal.
Einen Anspruch auf diese Pauschalen hast du nicht, das entscheidet dein Finanzamt. Deshalb ist eine einfache Liste der beste Nachweis: Datum, Unternehmen, Stelle und Versandweg. Größere Ausgaben wie Fotos, ein Coaching oder Fahrten setzt du zusätzlich mit Beleg an.
Verwechsle die Pauschale je Bewerbung nicht mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Das sind 1.230 Euro im Jahr, die das Finanzamt bei jedem Arbeitnehmer automatisch für alle Werbungskosten zusammen ansetzt, auch ohne Nachweis.
Fahrt und Verpflegung zum Vorstellungsgespräch
Fahrten zu einem Vorstellungsgespräch sind beruflich veranlasste Fahrten. Nach § 9 EStG kannst du sie mit dem pauschalen Kilometersatz ansetzen, der als höchste Wegstreckenentschädigung im Bundesreisekostengesetz steht. Das sind für das Auto 30 Cent je gefahrenem Kilometer, also für Hin- und Rückweg. Mit Bahn oder Bus setzt du den Ticketpreis an.
Bist du lange unterwegs, kommen Verpflegungspauschalen dazu:
- 14 Euro, wenn du ohne Übernachtung mehr als 8 Stunden von zu Hause weg bist,
- 14 Euro jeweils für den An- und Abreisetag, wenn du auswärts übernachtest,
- 28 Euro für jeden vollen Tag mit 24 Stunden Abwesenheit.
Übernachtungskosten setzt du mit Beleg an. Zahlt das Unternehmen Hotel oder Essen, entfallen diese Posten. Wie du den Tag selbst gut nutzt, steht in Vorstellungsgespräch vorbereiten.
Wann sich das Absetzen lohnt
Bewerbungskosten sparen nur dann Steuern, wenn deine Werbungskosten insgesamt über 1.230 Euro im Jahr liegen. Darunter setzt das Finanzamt ohnehin den Pauschbetrag an. Eine Beispielrechnung:
Die Bewerbungskosten im Beispiel: 20 Online-Bewerbungen zu je 2,50 Euro (50 Euro), 4 Bewerbungen mit Mappe zu je 8,50 Euro (34 Euro), Bewerbungsfotos für 80 Euro, zwei Vorstellungsgespräche mit je 240 Kilometern Hin- und Rückfahrt zu 30 Cent (144 Euro) und einmal 14 Euro Verpflegung. Zusammen 322 Euro. Allein bringen sie steuerlich nichts.
Anders sieht es aus, wenn du arbeitest und pendelst. Seit 2026 gilt die Entfernungspauschale von 38 Cent ab dem ersten Kilometer der einfachen Strecke. Bei 25 Kilometern Arbeitsweg und 210 Arbeitstagen sind das schon 1.995 Euro. Dann liegst du über dem Pauschbetrag, und jeder Euro Bewerbungskosten senkt dein zu versteuerndes Einkommen. Wer aus einem bestehenden Job heraus wechselt, sollte seine Bewerbungskosten deshalb fast immer eintragen.
Ob und wie viel sich das bei dir auswirkt, hängt von deinem Einkommen und deinen übrigen Kosten ab. Bei Fragen zu deinem Einzelfall helfen ein Lohnsteuerhilfeverein oder eine Steuerberatung.
Weniger Bewerbungen, mehr Einladungen. Das spart am Ende mehr als jede Pauschale. Beim Lebenslauf-Check von Mr. Lebenslauf bekommst du persönliches Video-Feedback zu deinem Lebenslauf, mit konkreten Verbesserungen.
Lebenslauf-Check ansehenErstattung durch Arbeitgeber und Arbeitsagentur
Vorstellungskosten vom Arbeitgeber
Lädt dich ein Unternehmen zum Vorstellungsgespräch ein, muss es dir in der Regel die notwendigen Kosten erstatten. Grundlage ist der Aufwendungsersatz nach den §§ 662 und 670 BGB. Übernommen werden vor allem Fahrtkosten, etwa die Bahnfahrt in der zweiten Klasse oder die Fahrt mit dem eigenen Auto, bei Bedarf auch Übernachtung und Verpflegung.
Der Arbeitgeber kann die Erstattung ausschließen oder deckeln. Das muss er aber schon in der Einladung klar sagen. Steht dort nichts, lohnt sich eine kurze, freundliche Nachfrage nach dem Gespräch, mit den Belegen im Anhang. Keine Erstattung gibt es meist, wenn du dich unaufgefordert vorstellst.
Vermittlungsbudget der Arbeitsagentur
Bist du bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter arbeitsuchend gemeldet, kann sie Bewerbungs- und Reisekosten aus dem Vermittlungsbudget nach § 44 SGB III übernehmen. Drei Punkte sind entscheidend:
- Vorher beantragen. Der Antrag muss gestellt sein, bevor die Kosten entstehen. Eine nachträgliche Übernahme ist laut Arbeitsagentur nicht möglich.
- Kein Rechtsanspruch. Die Agentur entscheidet im Einzelfall, ob und in welcher Höhe sie fördert. Manche Jobcenter zahlen eine feste Pauschale je schriftlicher Bewerbung.
- Belege sammeln. Tickets, Rechnungen und Einladungen einreichen. Bei Reisekosten zum Vorstellungsgespräch rechnest du nach dem Termin mit Belegen ab.
Auch ein Bewerbungscoaching kann die Arbeitsagentur fördern, über einen Gutschein. Wie das geht, steht in AVGS-Bewerbungscoaching. Was erstattet wurde, darfst du nicht noch einmal von der Steuer absetzen.
So trägst du die Kosten ein
- Liste führen. Am besten schon während der Jobsuche: Datum, Unternehmen, Stelle, Versandweg, Einladung ja oder nein.
- Belege sammeln. Fotos, Druck, Coaching, Tickets, Hotel. Digital als Foto reicht für die eigene Ablage.
- Erstattungen abziehen. Was Arbeitgeber oder Arbeitsagentur gezahlt haben, rechnest du heraus.
- In der Anlage N eintragen. Bei den Werbungskosten unter den weiteren Werbungskosten, mit einer kurzen Bezeichnung wie „Bewerbungskosten laut Aufstellung“.
- Aufstellung bereithalten. Belege musst du nicht mitschicken. Fragt das Finanzamt nach, reichst du Liste und Belege nach.
Aus unserer Erfahrung in der Personalberatung: Die teuerste Bewerbung ist die, die gar nicht erst zu einem Gespräch führt. Wer mit klaren Unterlagen gezielt wenige passende Stellen anschreibt, hat am Ende weniger Kosten und mehr Einladungen. Wie du eine Bewerbung richtig nachfasst, steht in Bewerbung nachfragen.
Häufige Fragen zu Bewerbungskosten
Kann ich Bewerbungskosten von der Steuer absetzen?
Ja. Bewerbungskosten sind Werbungskosten, weil sie dazu dienen, eine Arbeitsstelle und damit Einnahmen zu bekommen. Das gilt auch, wenn die Bewerbung erfolglos bleibt. Du trägst sie in der Anlage N bei den Werbungskosten ein. Ein Steuervorteil entsteht aber erst, wenn alle Werbungskosten zusammen über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro liegen.
Wie viel kann ich pro Bewerbung pauschal absetzen?
Einen gesetzlichen Pauschalbetrag gibt es nicht. Viele Finanzämter akzeptieren aber Schätzungen, die sich an einem Urteil des Finanzgerichts Köln (Az. 7 K 932/03) orientieren: 8,50 Euro je Bewerbung mit Bewerbungsmappe und 2,50 Euro je Bewerbung ohne Mappe, also zum Beispiel per E-Mail. Einen Anspruch darauf hast du nicht, deshalb lohnt sich eine einfache Liste aller Bewerbungen.
Wie hoch ist die Bewerbungskostenpauschale im Jahr 2026?
Eine eigene Bewerbungskostenpauschale gibt es 2026 nicht. Verwechselt wird das oft mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro, den das Finanzamt bei allen Arbeitnehmern automatisch für alle Werbungskosten zusammen ansetzt. Für einzelne Bewerbungen orientieren sich viele Finanzämter an den Beträgen von 8,50 Euro und 2,50 Euro aus der Rechtsprechung.
Muss der Arbeitgeber die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch zahlen?
Wenn er dich eingeladen hat, in der Regel ja. Grundlage ist der Aufwendungsersatz nach den §§ 662 und 670 BGB. Erstattet werden die notwendigen Kosten, etwa Bahnfahrt in der zweiten Klasse oder Fahrt mit dem eigenen Auto. Der Arbeitgeber kann die Erstattung aber ausschließen, wenn er das schon in der Einladung klar sagt.
Wie bekomme ich Bewerbungskosten von der Arbeitsagentur erstattet?
Über das Vermittlungsbudget nach § 44 SGB III, wenn du bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter arbeitsuchend gemeldet bist. Wichtig: Den Antrag musst du stellen, bevor die Kosten entstehen, nachträglich wird nichts übernommen. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, die Agentur entscheidet im Einzelfall.
Welche Nachweise brauche ich für Bewerbungskosten?
Am besten eine Liste aller Bewerbungen mit Datum, Unternehmen, Stelle und Versandweg, dazu Belege für größere Posten wie Fotos, Mappen, Coaching oder Fahrtkosten. Einladungen zu Vorstellungsgesprächen helfen als Nachweis für Fahrten. Belege musst du nicht mitschicken, aber aufbewahren, falls das Finanzamt nachfragt.
Was ist, wenn der Arbeitgeber die Fahrtkosten schon erstattet hat?
Dann darfst du diese Kosten nicht zusätzlich absetzen. Erstattungen vom künftigen Arbeitgeber oder von der Arbeitsagentur ziehst du von deinen Bewerbungskosten ab. Absetzen kannst du nur, was du am Ende selbst bezahlt hast.
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Kurs ansehenQuellen
- Bundesministerium der Justiz: § 9 Einkommensteuergesetz (Werbungskosten), abgerufen am 10.10.2026
- Bundesministerium der Justiz: § 5 Bundesreisekostengesetz (Wegstreckenentschädigung), abgerufen am 10.10.2026
- Finanzgericht Köln, Az. 7 K 932/03 (Pauschalen je Bewerbung, zitiert nach Lohnsteuer kompakt)
- Bund der Steuerzahler: Werbungskosten-ABC, abgerufen am 10.10.2026
- Steuerberaterkammer Hessen: Entfernungspauschale ab 2026, abgerufen am 10.10.2026
- Bundesagentur für Arbeit: Vermittlungsbudget, Förderung beantragen, abgerufen am 10.10.2026
Keine Steuer- oder Rechtsberatung. Der Artikel erklärt die allgemeinen Regeln, für deinen Einzelfall wende dich an einen Lohnsteuerhilfeverein oder eine Steuerberatung. Keine Jobgarantie. Autor: Rolf Bleisteiner (Mr. Lebenslauf), Inhaber expert-careers und Mitinhaber expert-academy.
Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt.
