Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein Gutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters, mit dem ein Bewerbungscoaching bei einem zugelassenen Anbieter bezahlt wird. Die Grundlage ist § 45 SGB III. Für Coaching ist der AVGS eine Ermessensleistung: Du hast keinen Rechtsanspruch, die Agentur entscheidet nach einem persönlichen Gespräch. Wird er bewilligt, entstehen dir für die Maßnahme selbst keine Kosten.

Was ein AVGS ist

Der AVGS bescheinigt, dass du für eine Maßnahme zur beruflichen Eingliederung gefördert wirst. § 45 SGB III nennt als Ziele unter anderem die Heranführung an den Arbeitsmarkt, das Beseitigen von Hemmnissen bei der Vermittlung, die Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung und die Stabilisierung, wenn du eine neue Stelle angetreten hast. Die Förderung umfasst die Übernahme der angemessenen Kosten für die Teilnahme.

Mit dem Gutschein wählst du laut Gesetz eine von drei Möglichkeiten:

VarianteWas dahinterstecktAnspruch
Maßnahme bei einem Träger Coaching oder Qualifizierung bei einem zugelassenen Anbieter, zum Beispiel Bewerbungscoaching Ermessen der Agentur
Private Arbeitsvermittlung Ein zugelassener Vermittler sucht für dich eine Stelle und wird nur bei Erfolg bezahlt Rechtsanspruch nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit mit Arbeitslosengeld
Maßnahme bei einem Arbeitgeber Betriebliche Erprobung bei einem Arbeitgeber, höchstens sechs Wochen Ermessen der Agentur

Wenn im Folgenden von AVGS-Bewerbungscoaching die Rede ist, geht es um die erste Variante.

Wer einen AVGS bekommt

Gefördert werden können laut § 45 SGB III Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose. Du musst also nicht erst arbeitslos sein: Wer eine Kündigung erhalten hat und sich arbeitsuchend meldet, kann schon in der Kündigungsfrist ein Coaching besprechen. Wie du nach einer Kündigung die Fristen einhältst, steht in Kündigung erhalten: Was tun?.

Wichtig ist der Unterschied zwischen Ermessen und Anspruch. Die Bundesagentur für Arbeit schreibt zum AVGS für Coaching und Qualifizierung ausdrücklich, dass es eine Ermessensleistung ist und du keinen Rechtsanspruch darauf hast. Einen Rechtsanspruch gibt es nur auf den Gutschein für die private Arbeitsvermittlung: wenn du nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit innerhalb von drei Monaten noch nicht vermittelt bist und Anspruch auf Arbeitslosengeld hast.

Für dich heißt das: Gute Begründung zählt. Wer im Gespräch konkret sagt, woran die Bewerbungen bisher scheitern und was ein Coaching ändern soll, macht der Vermittlungsfachkraft die Entscheidung leichter.

Was AVGS-Coaching typischerweise abdeckt

Angebote, die über einen AVGS finanziert werden, decken in der Regel ab:

  • Standortbestimmung: Was kannst du, was willst du, wo passt das hin?
  • Bewerbungsunterlagen: Lebenslauf, Anschreiben, Profil
  • Jobsuche: Kanäle, Stellenanalyse, Initiativbewerbung
  • Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche
  • teils Unterstützung bei beruflicher Neuorientierung oder dem Weg in die Selbstständigkeit

Umfang und Dauer legt die Agentur auf dem Gutschein fest. Die Agentur für Arbeit Oldenburg-Wilhelmshaven nennt für Coachings zum Beispiel in der Regel höchstens 40 Unterrichtseinheiten. Wie viel davon auf deinen Lebenslauf entfällt, hängt stark vom Anbieter ab.

AVGS beantragen: Schritt für Schritt

Einen klassischen Antrag zum Ausfüllen gibt es nicht. Der Gutschein entsteht im Gespräch mit deiner Vermittlungsfachkraft. So gehst du vor:

1 Arbeitsuchend melden Bei Kündigung oder Jobverlust rechtzeitig 2 Gespräch vorbereiten Ziel und Bedarf konkret benennen 3 Gutschein erhalten Ziel, Dauer und Gültigkeit prüfen 4 Anbieter auswählen Zugelassen, passend, mit Probetermin 5 Bestätigung und Start Erst nach der Bewilligung beginnen
Ablauf nach den Angaben der Bundesagentur für Arbeit, vereinfacht. Was in deinem Fall gilt, steht auf deinem Gutschein und klärt deine Vermittlungsfachkraft.
  1. Arbeitsuchend melden. Ohne Meldung bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gibt es keinen Gutschein. Nach einer Kündigung gelten dafür feste Fristen.
  2. Gespräch vorbereiten. Notiere, wo es hakt: kaum Einladungen, Absagen nach dem Gespräch, unklare Richtung. Je konkreter das Ziel, desto besser lässt sich der Bedarf begründen.
  3. Gutschein prüfen. Auf dem AVGS stehen das Maßnahmeziel, die maximale Dauer und wie lange er gültig ist. Lies das genau, denn nur Angebote, die dazu passen, kommen infrage.
  4. Anbieter auswählen. In der Suche „Coaching und Aktivierung“ der Bundesagentur kannst du nach Ziel, Dauer und Region filtern. Sprich mit zwei oder drei Anbietern, bevor du dich festlegst.
  5. Bestätigung holen und starten. Laut Bundesagentur läuft es so: Anbieter kontaktieren und Bestätigung erhalten, Vermittlungsfachkraft informieren, Bewilligungsbescheid abwarten, dann beginnen.

Der wichtigste Punkt dabei: Kostenfrei ist die Maßnahme laut Bundesagentur nur, wenn deine Vermittlungsfachkraft vor der Teilnahme schriftlich zugestimmt hat. Beginne deshalb nie vor der Bewilligung. Welche Bewerbungskosten dir sonst erstattet werden und was du von der Steuer absetzen kannst, steht in Bewerbungskosten absetzen.

Zugelassene Anbieter finden und vergleichen

Einlösen kannst du den AVGS nur bei Trägern, die selbst zugelassen sind und deren Maßnahme ebenfalls zugelassen ist. Das Gesetz spricht von einer „nach § 179 zugelassenen Maßnahme“, die Zulassung erteilen fachkundige Stellen. Im Alltag liest du dafür oft den Hinweis auf eine Zertifizierung nach AZAV.

Zugelassen heißt aber noch nicht passend. Diese Fragen helfen beim Vergleich:

  • Einzel oder Gruppe? Für Fach- und Führungskräfte bringt ein Einzelcoaching meist mehr als ein Gruppenkurs mit allgemeinen Tipps.
  • Wer coacht? Frag nach dem Hintergrund der Person: Kennt sie deine Branche und deine Hierarchieebene?
  • Wie viel Zeit geht in deine Unterlagen? Ein Lebenslauf, der Ergebnisse statt Aufgaben zeigt, entsteht nicht in einer Stunde.
  • Gibt es ein Kennenlerngespräch? Seriöse Anbieter klären vorab, ob sie zu deinem Ziel passen.
  • Passt das Angebot zum Gutschein? Ziel, Dauer und Region müssen mit den Vorgaben auf dem AVGS übereinstimmen.

Die Begriffe Bewerbungscoaching und Karrierecoaching werden dabei oft vermischt. Was der Unterschied ist und was du wann brauchst, erklärt Bewerbungscoaching oder Karrierecoaching.

Stärken und Grenzen

StärkenGrenzen
Keine Kosten für die Maßnahme, wenn sie vorher bewilligt ist Kein Rechtsanspruch, die Agentur entscheidet im Einzelfall
Schon in der Kündigungsfrist möglich, wenn du arbeitsuchend gemeldet bist Qualität und Spezialisierung variieren je nach Anbieter
Verbindet Bewerbung mit beruflicher Neuorientierung Oft breiter Coachingansatz statt Lebenslauf-Spezialisierung

Der letzte Punkt ist in der Praxis der wichtigste: Nicht jeder AVGS-Anbieter hat dieselbe Tiefe bei der Aufbereitung von Berufserfahrung. Manche decken viele Themen breit ab, ohne sich auf den Lebenslauf zu spezialisieren.

Typische Fehler

  • Zu lange warten. Wer erst nach Monaten über ein Coaching spricht, verliert Zeit, in der sich die Lücke im Lebenslauf vergrößert.
  • Ohne Ziel ins Gespräch gehen. „Ich hätte gern ein Coaching“ ist schwächer als „Ich bekomme trotz passender Erfahrung kaum Einladungen“.
  • Den erstbesten Anbieter nehmen. Der Gutschein ist begrenzt. Ein Kennenlerngespräch mit zwei oder drei Anbietern kostet dich wenig und spart später Stunden.
  • Vor der Bewilligung beginnen. Dann riskierst du, die Kosten selbst zu tragen.
  • Die Gültigkeit übersehen. Der AVGS gilt nur für einen bestimmten Zeitraum. Läuft er ab, ist ein neues Gespräch nötig.
  • Das Coaching die Arbeit machen lassen. Ein Coach gibt Struktur und Feedback. Die Belege aus deinem Berufsleben musst du trotzdem selbst sammeln.

Wenn du keinen AVGS bekommst oder ergänzen willst

Nicht jede Situation erfüllt die Voraussetzungen für einen AVGS, und nicht jedes AVGS-Coaching geht so tief auf den einzelnen Lebenslauf ein, wie es nötig wäre. In beiden Fällen brauchst du kein teures Zusatzprogramm, um selbst weiterzukommen. Zur Einordnung: Die Angebote von expert-academy sind kein AVGS-Coaching. Du kannst sie ohne Bewilligung sofort nutzen, zahlst sie aber selbst.

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Wurde deine Stelle im Rahmen einer Reorganisation oder eines Aufhebungsvertrags aufgelöst, lohnt sich zusätzlich ein Blick auf arbeitgeberfinanzierte Outplacement-Beratung, dort ist der finanzielle Rahmen oft deutlich größer als bei der AVGS-Förderung.

Häufige Fragen zu AVGS-Bewerbungscoaching

Was ist ein AVGS?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein Gutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters nach § 45 SGB III. Er bescheinigt, dass du für eine Maßnahme zur beruflichen Eingliederung gefördert wirst, zum Beispiel ein Bewerbungscoaching bei einem zugelassenen Träger.

Habe ich einen Anspruch auf einen AVGS für Bewerbungscoaching?

Nein. Der AVGS für Coaching und Qualifizierung ist eine Ermessensleistung, die Agentur für Arbeit entscheidet nach einem persönlichen Gespräch. Einen Rechtsanspruch gibt es nur auf den AVGS für die private Arbeitsvermittlung, wenn du länger als sechs Wochen arbeitslos bist und Anspruch auf Arbeitslosengeld hast.

Wer bekommt einen AVGS für Bewerbungscoaching?

Gefördert werden können laut § 45 SGB III Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose. Ob du ihn bekommst, entscheidet deine Vermittlungsfachkraft im Einzelfall. Je klarer du begründest, wofür du das Coaching brauchst, desto besser kann sie das einschätzen.

Wer darf AVGS-Coaching anbieten?

Nur Träger, die selbst zugelassen sind und deren Maßnahme ebenfalls zugelassen ist. Die Zulassung erteilt eine fachkundige Stelle. Passende Angebote findest du in der Suche „Coaching und Aktivierung“ der Bundesagentur für Arbeit.

Was kostet ein AVGS-Coaching für mich?

Laut Bundesagentur für Arbeit entstehen dir keine Kosten für die Maßnahme, wenn deine Vermittlungsfachkraft vor der Teilnahme schriftlich zugestimmt hat. Fahrt- und Kinderbetreuungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen erstattet werden.

Wie läuft ein Bewerbungscoaching mit AVGS ab?

Nach dem Gespräch mit der Agentur bekommst du den Gutschein mit Ziel, Dauer und Gültigkeit. Du suchst einen passenden zugelassenen Anbieter, holst dir dort eine Bestätigung, informierst deine Vermittlungsfachkraft und beginnst nach der Bewilligung. Im Coaching selbst geht es meist um Standortbestimmung, Unterlagen, Jobsuche und Vorstellungsgespräche.

Was mache ich, wenn ich keinen AVGS bekomme?

Frag nach, woran es lag, und ob ein anderes Ziel oder ein späterer Zeitpunkt passen würde. Parallel kannst du selbst starten: Ein strukturiertes Selbstlern-System deckt die Grundbausteine ab, also Standortbestimmung, Unterlagen und Jobsuche, meist zu deutlich geringeren Kosten als ein privat gebuchtes 1:1-Programm.

Quellen

Keine Rechtsberatung. Angaben zur AVGS-Förderung ohne Gewähr und nach dem Stand der genannten Quellen vom 06.10.2026: verbindlich klärt das ausschließlich die zuständige Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Keine Jobgarantie, Ergebnisse hängen von deiner Umsetzung ab. Autor: Rolf Bleisteiner (Mr. Lebenslauf), Inhaber expert-careers (Personalberatung für Maschinenbau und industrielle Spitzentechnologie seit 2018) und Mitinhaber expert-academy. Weiterführend: Was ist Outplacement-Beratung? · Arbeitgeber insolvent: Was tun?

Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt.

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