Du hast eine Kündigung erhalten? Dann zählen jetzt zwei Fristen: Innerhalb von 3 Tagen meldest du dich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend, und innerhalb von 3 Wochen muss eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht sein, falls du dich wehren willst. Danach beginnt der Teil, den du selbst in der Hand hast: die Zeit bis zum letzten Arbeitstag für deinen nächsten Job nutzen. Wie Fristen, Form und Kündigungsschutz grundsätzlich geregelt sind, steht im Überblick Kündigung des Arbeitsvertrags. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Er zeigt dir aus 17 Jahren Personalberatung, was jetzt wirklich zählt.

Die ersten Tage: diese Fristen eilen

Eine Kündigung fühlt sich oft wie ein Schlag an. Trotzdem gibt es ein paar Dinge, die nicht warten können. Wer sie verpasst, verliert Geld oder Rechte, und das lässt sich später kaum reparieren.

FristWas du tustWenn du sie verpasst
3 Tage nach der Kündigung Bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden: online, telefonisch (0800 4 5555 00, kostenfrei) oder persönlich Sperrzeit von einer Woche beim Arbeitslosengeld
3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Entscheiden, ob du eine Kündigungsschutzklage einreichst, am besten mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht Die Kündigung gilt in der Regel als wirksam, auch wenn sie angreifbar gewesen wäre
Spätestens am ersten Tag ohne Job Zusätzlich arbeitslos melden, das ist ein eigener Schritt Das Arbeitslosengeld beginnt erst ab der Meldung

Liegt dein letzter Arbeitstag mehr als 3 Monate entfernt, meldest du dich spätestens 3 Monate vor dem Ende arbeitsuchend. Dasselbe gilt, wenn ein befristeter Vertrag ausläuft, siehe Befristeten Arbeitsvertrag kündigen. Wichtig: Die Arbeitsuchendmeldung ersetzt die Arbeitslosmeldung nicht. Du brauchst beide. Und ob sich eine Klage lohnt, kann dir nur eine Rechtsberatung für deinen Einzelfall sagen. Gewerkschaftsmitglieder bekommen diese Beratung oft über ihre Gewerkschaft.

Ist dein Arbeitgeber insolvent, gelten zusätzliche Fristen, etwa für das Insolvenzgeld. Sie stehen in Arbeitgeber insolvent: Was tun?

Was du jetzt nicht tun solltest

  • Nichts vorschnell unterschreiben. Legt dir dein Arbeitgeber nach der Kündigung einen Abwicklungs- oder Aufhebungsvertrag vor, lass ihn prüfen, bevor du unterschreibst. Mehr dazu in unserem Artikel Aufhebungsvertrag: Was jetzt für deine Karriere zählt.
  • Nicht im Frust reagieren. Keine wütende Mail an die Geschäftsführung, kein Abrechnungs-Post auf LinkedIn. Du brauchst von diesem Arbeitgeber noch ein gutes Zeugnis und oft auch eine Referenz.
  • Nicht wahllos bewerben. Zehn schnelle Bewerbungen mit dem alten Lebenslauf fühlen sich produktiv an, bringen aber selten Einladungen. Erst Klarheit, dann Bewerbungen.
  • Nicht bis zum letzten Arbeitstag warten. Die Kündigungsfrist ist deine wertvollste Zeit für die Suche, denn du bewirbst dich aus einer laufenden Anstellung heraus.

Kam die Kündigung noch in der Probezeit, gelten eigene Regeln und eine kürzere Frist, siehe Kündigung in der Probezeit.

Betriebsbedingte Kündigung, kurz eingeordnet

Bei einer betriebsbedingten Kündigung fällt deine Stelle weg, etwa durch Stellenabbau, Umstrukturierung oder Verlagerung. Sie sagt nichts über deine Leistung aus. Genau so darfst du sie später auch erklären. Voraussetzungen und Sozialauswahl erklärt Betriebsbedingte Kündigung.

Eine Abfindung ist dabei kein Automatismus. Das Kündigungsschutzgesetz sieht einen Sonderfall vor: Bietet dein Arbeitgeber schon im Kündigungsschreiben eine Abfindung an, falls du nicht klagst, beträgt sie 0,5 Monatsverdienste pro Beschäftigungsjahr (§ 1a KSchG). Alles andere ist Verhandlungssache, zum Beispiel über einen Sozialplan oder einen Vergleich vor dem Arbeitsgericht. Lass dich dazu rechtlich beraten. Mit welcher Höhe du rechnen kannst, zeigt Abfindung bei Kündigung mit Rechner.

Nach vielen Jahren im selben Unternehmen gekündigt oder freigestellt? Auf unserer Seite für genau diese Situation findest du deinen konkreten nächsten Schritt, ohne Outplacement vom Arbeitgeber.

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Deine ersten zwei Wochen: vom Schock zum Plan

  1. Kassensturz machen. Wann endet dein Arbeitsverhältnis, wie viel Resturlaub hast du, wirst du freigestellt? Das steht in der Kündigung und in deinem Vertrag. Daraus ergibt sich, wie viel Zeit du hast. Wie viel Urlaub dir zusteht, steht in Urlaubsanspruch bei Kündigung: Resturlaub und Auszahlung.
  2. Arbeitszeugnis anfordern. Bitte früh um ein Zwischenzeugnis, solange deine Führungskraft noch da ist und sich an deine Erfolge erinnert. Wie du es liest, erklärt unser Artikel Arbeitszeugnis verstehen.
  3. Standort bestimmen. Was willst du wieder machen, was nicht mehr? Eine Kündigung ist ein unfreiwilliger, aber guter Moment für diese Frage. Hilfe dazu: Berufliche Neuorientierung.
  4. Marktwert einschätzen. Gerade nach vielen Jahren im selben Haus weißt du oft nicht, was du draußen wert bist. So gehst du vor: Marktwert richtig einschätzen.
  5. Lebenslauf neu aufsetzen. Nicht nur ergänzen, sondern auf den nächsten Job ausrichten, mit Erfolgen statt Aufgaben. Alles dazu im Lebenslauf-Leitfaden.
  6. Netzwerk aktivieren. Viele Stellen werden über Kontakte besetzt. Sag ehemaligen Kollegen, Kunden und Lieferanten, dass du offen bist, und mach dich auf LinkedIn sichtbar: So wirst du bei der Jobsuche auf LinkedIn gefunden.

Bist du arbeitsuchend gemeldet, kann ein Bewerbungscoaching über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein gefördert werden, siehe Bewerbungscoaching mit AVGS. Auch Bewerbungs- und Reisekosten kann die Agentur übernehmen, wenn du sie vorher beantragst, mehr in Bewerbungskosten absetzen.

Aus Rolfs Erfahrung: Neustart in der Krise

Rolf Bleisteiner kennt die Situation nicht nur als Berater. 2009, mitten in der Finanzkrise, gab es für ihn als Ingenieur und früheren Geschäftsführer kaum passende Führungspositionen. Frau, drei Kinder, ein Haus zum Abbezahlen. Er nennt den Schritt, den er dann gewagt hat, den Einstieg in die Personalberatung, „die härteste und schwierigste Entscheidung meines Lebens". Rückblickend war es „vielleicht die beste".

Seine Lehre daraus für alle, die gerade gekündigt wurden: Der Schock ist echt, aber er ist nicht das Ende. Wer die ersten Tage nutzt, um Ordnung zu schaffen, statt zu grübeln, trifft die besseren Entscheidungen.

Die Kündigung im Vorstellungsgespräch erklären

Die Frage kommt sicher: „Warum sind Sie auf der Suche?" Eine betriebsbedingte Kündigung erklärst du kurz und sachlich, zum Beispiel: „Mein Arbeitgeber hat den Standort umstrukturiert, meine Stelle ist dabei entfallen. Ich nutze die Chance, um gezielt in Richtung X zu gehen." Zwei Sätze, keine Rechtfertigung, dann der Blick nach vorn. Wie du dich insgesamt überzeugend vorstellst, zeigt unser Artikel Selbstpräsentation im Vorstellungsgespräch.

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Häufige Fragen nach einer Kündigung

Wann muss ich mich nach einer Kündigung arbeitslos melden?

Arbeitsuchend meldest du dich innerhalb von 3 Tagen, nachdem du vom Ende deines Arbeitsverhältnisses erfahren hast. Liegt das Ende mehr als 3 Monate entfernt, spätestens 3 Monate vorher. Arbeitslos meldest du dich zusätzlich spätestens am ersten Tag ohne Job. Beides geht online bei der Agentur für Arbeit.

Habe ich nach einer Kündigung Anspruch auf eine Abfindung?

Nicht automatisch. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nur im Sonderfall des § 1a KSchG, wenn dein Arbeitgeber die Abfindung bei einer betriebsbedingten Kündigung schon im Kündigungsschreiben anbietet und du nicht klagst. Dann sind es 0,5 Monatsverdienste pro Beschäftigungsjahr. Ansonsten ist eine Abfindung Verhandlungssache. Das ist keine Rechtsberatung, lass deinen Fall von einem Fachanwalt prüfen.

Wie lange habe ich Zeit, gegen die Kündigung zu klagen?

Drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung (§ 4 KSchG). Verstreicht die Frist, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam. Ob eine Klage sinnvoll ist, klärst du am besten sofort mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Soll ich mich nach der Kündigung krankschreiben lassen?

Nur wenn du krank bist. Eine Kündigung kann psychisch stark belasten, dann ist der Gang zum Arzt richtig. Die Kündigungsfrist verlängert sich durch eine Krankschreibung aber nicht.

Muss ich die Kündigung im Vorstellungsgespräch erwähnen?

Wenn du danach gefragt wirst, ja. Kurz und sachlich wirkt souverän: Stelle entfallen, Umstrukturierung, und was du jetzt suchst. Eine betriebsbedingte Kündigung sagt nichts über deine Leistung aus, das wissen auch Personaler.

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Wirst du bis zum Ende der Frist freigestellt, hilft dir Freistellung: Was sie bedeutet und wie du sie nutzt.

Quellen

Keine Rechtsberatung. Angaben zu Fristen und Abfindung ohne Gewähr, verbindliche Auskunft gibt ein Fachanwalt für Arbeitsrecht. Keine Jobgarantie, Ergebnisse hängen von deiner Umsetzung ab. Autor: Rolf Bleisteiner (Mr. Lebenslauf), Inhaber expert-careers und Mitinhaber expert-academy. Weiterführend: Stellenabbau: Was tun, wenn die Kündigung droht?

Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt.

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