Eine Kündigung in der Probezeit ist mit einer Frist von zwei Wochen möglich (§ 622 Absatz 3 BGB). Weil der allgemeine Kündigungsschutz erst nach sechs Monaten greift, braucht der Arbeitgeber in dieser Zeit in aller Regel keinen Kündigungsgrund nach dem Kündigungsschutzgesetz. Für dich zählen jetzt drei Dinge: die Kündigung formal prüfen, dich innerhalb von drei Tagen arbeitsuchend melden und die kurze Station so einordnen, dass sie dir beim nächsten Arbeitgeber nicht schadet. Das ist keine Rechtsberatung. Deinen Einzelfall klärt ein Fachanwalt für Arbeitsrecht oder deine Gewerkschaft.
Was rechtlich gilt: die Kurzfassung
Die Probezeit ist für beide Seiten eine Testphase. Entsprechend leicht lässt sich das Arbeitsverhältnis in dieser Zeit beenden. Die wichtigsten Regeln im Überblick:
| Punkt | Was gilt | Grundlage |
|---|---|---|
| Kündigungsfrist | Zwei Wochen, solange eine Probezeit vereinbart ist, längstens für sechs Monate. Verträge oder Tarifverträge können Abweichendes regeln. | § 622 Absatz 3 BGB |
| Form | Nur schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift. Eine Kündigung per E-Mail, SMS oder Messenger ist unwirksam. | § 623 BGB |
| Kündigungsgrund | Der allgemeine Kündigungsschutz greift erst, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht. Davor ist in der Regel kein Grund nach dem Kündigungsschutzgesetz nötig. | § 1 Absatz 1 KSchG |
| Besonderer Schutz | Einzelne Schutzrechte gelten auch in der Probezeit, etwa das Kündigungsverbot während der Schwangerschaft. | § 17 MuSchG |
| Fristlos | Nur aus wichtigem Grund, wenn die Fortsetzung bis zum Fristende unzumutbar ist. Das ist die Ausnahme. | § 626 BGB |
Hast du Zweifel, ob die Kündigung korrekt ist, etwa weil sie nur per E-Mail kam, die Frist nicht stimmt oder du einen besonderen Schutz hast, lass sie sofort prüfen. Auch bei Kündigungen laufen kurze Fristen für eine Klage, die ein Fachanwalt für Arbeitsrecht oder deine Gewerkschaft kennt. Warte damit nicht, bis du dich gefangen hast.
Wie die zwei Wochen gezählt werden
Entscheidend ist der Tag, an dem dir die Kündigung zugeht, also in deinen Händen oder deinem Briefkasten landet. Dieser Tag zählt nicht mit (§ 187 Absatz 1 BGB). Die Frist endet mit Ablauf des Wochentags zwei Wochen später, der dem Zugangstag entspricht (§ 188 Absatz 2 BGB).
Beispiel: Bekommst du die Kündigung an einem Mittwoch, endet dein Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Mittwochs zwei Wochen danach. Bis dahin hast du Anspruch auf dein Gehalt, und dein Arbeitgeber kann dich in dieser Zeit weiter einsetzen oder freistellen. Was eine Freistellung für dich bedeutet, steht in Freistellung.
Deine ersten 14 Tage
Zwei Wochen sind kurz. Diese Reihenfolge hat sich bewährt:
- Kündigung prüfen. Notiere das Zugangsdatum. Liegt sie schriftlich mit Unterschrift vor? Stimmt die Frist? Bei Zweifeln sofort beraten lassen.
- Arbeitsuchend melden. Liegen zwischen der Kenntnis vom Ende und dem Ende selbst weniger als drei Monate, musst du dich innerhalb von drei Tagen bei der Agentur für Arbeit melden (§ 38 Absatz 1 SGB III). In der Probezeit ist das praktisch immer so. Wer die Meldung versäumt, riskiert eine Sperrzeit von einer Woche (§ 159 Absatz 6 SGB III). Die Meldung geht auch online.
- Zeugnis anfordern. Dazu gleich mehr im Abschnitt Zeugnis sichern.
- Ursachen sortieren. Nicht grübeln, sondern aufschreiben, was gut lief und was nicht. Das brauchst du für die Erklärung im nächsten Gespräch.
- Unterlagen aktualisieren und starten. Lebenslauf anpassen, drei bis fünf passende Stellen auswählen, Netzwerk informieren. Welche Fehler du jetzt vermeiden solltest, steht auch in Kündigung erhalten: Was tun?
Wenn du selbst in der Probezeit kündigst
Manchmal merkst du selbst schnell, dass die Stelle nicht passt. Die Frist von zwei Wochen gilt dann in der Regel auch für dich. Bedenke aber: Wer das Arbeitsverhältnis selbst löst, ohne einen wichtigen Grund zu haben, riskiert beim Arbeitslosengeld eine Sperrzeit (§ 159 SGB III). Sie dauert bei einer Arbeitsaufgabe grundsätzlich zwölf Wochen. Die Bundesagentur für Arbeit nennt als mögliche wichtige Gründe zum Beispiel gesundheitliche Gründe, die du belegen kannst. Ob dein Grund reicht, entscheidet die Agentur im Einzelfall. Welche Gründe anerkannt werden, steht in Selbst kündigen ohne Sperre. Am sichersten kündigst du erst, wenn der neue Vertrag unterschrieben ist.
Bist du noch gar nicht angetreten und willst schon wieder aussteigen, hilft Bewerbung zurückziehen mit Hinweisen zu Zusage und Vertrag.
Warum es passiert ist: nüchtern einordnen
Eine Kündigung in der Probezeit fühlt sich persönlich an. Aus 17 Jahren Personalberatung wissen wir: Oft hat sie weniger mit deiner Leistung zu tun, als du in den ersten Tagen glaubst. Ordne ehrlich ein, welche Ursache am ehesten zutrifft:
| Mögliche Ursache | Woran du sie erkennst | Was du mitnimmst |
|---|---|---|
| Erwartungen waren unklar | Ziele wurden nie konkret, Feedback kam spät oder gar nicht | Beim nächsten Mal in den ersten Wochen aktiv nach Zielen und Feedback fragen |
| Fachliche Lücke | Konkrete Kritik an Aufgaben, die du wirklich noch nicht konntest | Stellenprofil genauer lesen, Lücke schließen oder offen ansprechen |
| Chemie mit der Führungskraft | Sachlich lief es, menschlich nicht | Im Gespräch mehr über Führungsstil und Team fragen |
| Umstrukturierung oder Budget | Stelle fällt weg, Projekt gestoppt, Einstellungsstopp | Hat wenig mit dir zu tun, so darfst du es auch erklären |
| Rolle passte nicht zu dir | Du warst selbst unzufrieden, Aufgaben anders als beschrieben | Vor der nächsten Zusage Aufgaben und Alltag genau prüfen |
Frag deine bisherige Führungskraft ruhig nach einer kurzen, ehrlichen Rückmeldung. Nicht um zu diskutieren, sondern um die richtige Lehre zu ziehen. Wie ein Gespräch über die Probezeit idealerweise abläuft, steht in Probezeitgespräch.
Zeugnis sichern
Auch nach wenigen Wochen hast du bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis (§ 109 GewO). Du kannst ein qualifiziertes Zeugnis verlangen, das sich auch auf Leistung und Verhalten erstreckt. Bei sehr kurzen Stationen ist ein einfaches Zeugnis mit Art und Dauer der Tätigkeit manchmal die bessere Wahl, wenn eine Beurteilung nach wenigen Wochen wenig aussagt. Wie du ein Zeugnis liest und Formulierungen einordnest, erklärt Arbeitszeugnis verstehen. Für deine vorherige Stelle hilft es, wenn du dort noch ein gutes Zeugnis oder Zwischenzeugnis hast, denn das zählt bei der nächsten Bewerbung oft mehr als die kurze Station.
Gehört die Station in den Lebenslauf?
Eine Pflicht, jede Station anzugeben, gibt es nicht. Aber eine weggelassene Station erzeugt eine Lücke, und nach der wird gefragt. Unsere Faustregel aus der Praxis:
- Mehrere Monate gearbeitet: Station aufführen, mit Zeitraum, Rolle und zwei bis drei sachlichen Stichpunkten zu dem, was du dort gemacht hast. Den Grund für das Ende schreibst du nicht in den Lebenslauf.
- Nur wenige Wochen: Weglassen kann vertretbar sein. Dann brauchst du für den Zeitraum eine ehrliche Erklärung, falls jemand fragt. Wie das geht, steht in Lücke im Lebenslauf erklären.
- Nie Daten verschieben oder eine Station verlängern. Das fällt spätestens beim Zeugnis oder in der Referenz auf und kostet mehr Vertrauen als die Kündigung selbst.
Im Vorstellungsgespräch erklären
Die Frage kommt fast sicher: „Warum sind Sie dort nach so kurzer Zeit wieder weg?“ Gute Antworten sind kurz, ehrlich, ohne Vorwürfe und enden mit dem, was du daraus gelernt hast. Drei Muster, die du an deine Situation anpasst:
Umstrukturierung: „Das Unternehmen hat den Bereich kurz nach meinem Start neu aufgestellt, meine Stelle ist in der Probezeit weggefallen. Die Aufgaben dort haben mir gezeigt, dass ich genau in diesem Feld weiterarbeiten will, deshalb bewerbe ich mich bei Ihnen.“
Passung: „Wir haben in der Probezeit gemerkt, dass die Rolle anders angelegt war, als wir beide es im Gespräch verstanden hatten. Heute frage ich vor einer Zusage genauer nach dem Alltag. Bei Ihrer Stelle passen Aufgaben und Erfahrung, weil …“
Eigene Lernkurve: „Ich habe die Einarbeitungszeit in einem neuen System unterschätzt. Daraus habe ich gelernt und mich inzwischen in … fortgebildet. Das bringe ich jetzt mit.“
Danach gehst du sofort zu dem, was du für die neue Stelle mitbringst. Kein Nachtreten, keine Details über Personen. Wenn du solche Antworten in Ruhe üben willst, helfen dir die Beispiele in Fragen im Vorstellungsgespräch.
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Karriere-Schritt-Call ansehenSo startest du beim nächsten Mal besser
- Vor der Zusage genauer fragen: Wie sieht ein typischer Tag aus? Woran wird Erfolg nach sechs Monaten gemessen? Warum ist die Stelle frei? Mehr Fragen in Fragen an den Arbeitgeber.
- Die ersten Wochen bewusst gestalten: Ziele früh klären, regelmäßig Feedback holen, Beziehungen aufbauen. Ein Fahrplan steht in Die ersten 100 Tage im neuen Job.
- Zwischenbilanz einfordern: Warte nicht bis zum Ende der Probezeit. Ein Gespräch nach etwa der Hälfte gibt beiden Seiten die Chance nachzusteuern.
- Nicht überstürzt zusagen: Wer nach einer Kündigung schnell wieder Sicherheit will, nimmt leicht die nächste unpassende Stelle. Prüfe deinen Marktwert in Ruhe, siehe Marktwert richtig einschätzen.
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Kurs ansehenHäufige Fragen zur Kündigung in der Probezeit
Was ist bei einer Kündigung während der Probezeit zu beachten?
Prüfe zuerst das Datum, an dem dir die Kündigung zugegangen ist, und ob sie schriftlich mit Unterschrift vorliegt, denn eine Kündigung per E-Mail oder WhatsApp ist nach § 623 BGB unwirksam. Melde dich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend (§ 38 SGB III). Fordere ein Arbeitszeugnis an und lass die Kündigung bei Zweifeln sofort von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen. Das ist keine Rechtsberatung.
Wie zählen 14 Tage Kündigungsfrist in der Probezeit?
Der Tag, an dem dir die Kündigung zugeht, zählt nicht mit (§ 187 Absatz 1 BGB). Die Frist endet mit Ablauf des Wochentags zwei Wochen später, der dem Zugangstag entspricht (§ 188 Absatz 2 BGB). Geht dir die Kündigung an einem Mittwoch zu, endet das Arbeitsverhältnis also mit Ablauf des Mittwochs zwei Wochen danach, sofern im Vertrag oder Tarifvertrag nichts anderes geregelt ist.
Kann man in der Probezeit von heute auf morgen gekündigt werden?
Regulär nicht, in der vereinbarten Probezeit gilt eine Frist von zwei Wochen (§ 622 Absatz 3 BGB). Eine fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich, wenn die Fortsetzung bis zum Ende der Frist nicht zumutbar ist (§ 626 BGB). Das gilt in der Probezeit wie danach. Ob ein solcher Grund vorliegt, klärt im Zweifel ein Fachanwalt.
Wie lange muss ich noch arbeiten, wenn ich in der Probezeit kündige?
Die Frist von zwei Wochen nach § 622 Absatz 3 BGB gilt auch für dich, wenn im Vertrag nichts anderes steht. Beachte bei einer eigenen Kündigung, dass die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld verhängen kann, wenn du keinen wichtigen Grund hast (§ 159 SGB III). Kläre das vorher mit der Agentur oder einer Beratung.
Muss ich eine Kündigung in der Probezeit im Lebenslauf angeben?
Eine Pflicht gibt es nicht, aber eine verschwiegene Station hinterlässt eine Lücke, nach der gefragt wird. Meist ist es besser, die Station sachlich mit Zeitraum und Rolle aufzuführen und den Grund erst im Gespräch kurz und ohne Vorwürfe zu erklären. Bei sehr kurzen Stationen von wenigen Wochen kann Weglassen vertretbar sein, dann brauchst du für die Lücke eine ehrliche Erklärung.
Quellen
- § 622 BGB, Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 07.10.2026
- § 623 BGB, Schriftform der Kündigung (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 07.10.2026
- § 187 BGB, Fristbeginn (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 07.10.2026
- § 188 BGB, Fristende (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 07.10.2026
- § 626 BGB, Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 07.10.2026
- § 1 KSchG, Sozial ungerechtfertigte Kündigungen (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 07.10.2026
- § 17 MuSchG, Kündigungsverbot (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 07.10.2026
- § 38 SGB III, Rechte und Pflichten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 07.10.2026
- § 159 SGB III, Ruhen bei Sperrzeit (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 07.10.2026
- § 109 GewO, Zeugnis (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 07.10.2026
- Bundesagentur für Arbeit: Arbeitslosengeld, Anspruch, Höhe, Dauer, abgerufen am 07.10.2026
Keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr nach dem Stand der genannten Quellen vom 07.10.2026, verbindliche Auskunft für deinen Einzelfall geben ein Fachanwalt für Arbeitsrecht, deine Gewerkschaft oder die Agentur für Arbeit. Keine Jobgarantie, Ergebnisse hängen von deiner Umsetzung ab. Autor: Rolf Bleisteiner (Mr. Lebenslauf), Inhaber expert-careers und Mitinhaber expert-academy.
Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt.
