Die Probezeit verlängern heißt, die Testphase mit verkürzter Kündigungsfrist länger laufen zu lassen als ursprünglich vereinbart. Das geht nur gemeinsam und nur bis zu einer Grenze: Die Frist von zwei Wochen gilt höchstens sechs Monate (§ 622 Abs. 3 BGB). War die Probezeit kürzer vereinbart, könnt ihr sie bis dahin verlängern. Wer darüber hinaus mehr Zeit will, braucht einen Umweg, meist einen Aufhebungsvertrag mit späterem Ende und einer Zusage für den Fall, dass du dich bewährst. Hier liest du, was erlaubt ist, was das Angebot über deine Lage sagt, ob du unterschreiben solltest und wie du die zusätzliche Zeit nutzt.

Probezeit und Wartezeit: was gilt

Im Alltag fallen zwei Dinge unter das Wort Probezeit, die rechtlich getrennt sind. Die Probezeit steht in deinem Vertrag und erlaubt beiden Seiten eine Kündigung mit zwei Wochen Frist. Die Wartezeit steht im Kündigungsschutzgesetz: Erst wenn dein Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht, braucht der Arbeitgeber für eine Kündigung einen Grund (§ 1 Abs. 1 KSchG). Die Wartezeit läuft immer, egal was im Vertrag steht, und sie lässt sich nicht verlängern.

PunktProbezeitWartezeit
Wo geregeltArbeits- oder TarifvertragGesetz (§ 1 Abs. 1 KSchG)
DauerWie vereinbart, verkürzte Frist höchstens sechs MonateImmer sechs Monate
WirkungKündigung mit zwei Wochen Frist (§ 622 Abs. 3 BGB)Danach braucht eine Kündigung einen Grund
VerlängerbarBis insgesamt sechs Monate, nur gemeinsamNein
Gilt woIn jedem BetriebIn Betrieben mit in der Regel mehr als zehn Beschäftigten (§ 23 KSchG)

Deshalb ist eine „Probezeit von zwölf Monaten“ im Vertrag zwar nicht verboten, bringt dem Arbeitgeber aber wenig. Ab dem siebten Monat gelten die normalen Fristen, und der Kündigungsschutz greift trotzdem. Ein Tarifvertrag kann eigene Regeln zur Frist enthalten (§ 622 Abs. 4 BGB), lies ihn deshalb mit, falls einer gilt.

Wann eine Verlängerung möglich ist

Es kommt darauf an, wie lang deine Probezeit vereinbart war und wie weit sie schon gelaufen ist. Die Grafik zeigt die drei Wege, die in der Praxis vorkommen:

Probezeit: 2 Wochen Frist Danach: KSchG 0 1 2 3 4 5 6 Monate ab Beginn. Länger als sechs Monate gibt es die verkürzte Frist nie. 1 Kürzer als sechs Monate vereinbart Bis höchstens sechs Monate, gemeinsam, vor Ablauf und am besten schriftlich. 2 Über sechs Monate: Aufhebungsvertrag mit späterem Ende Enddatum steht fest, Weiterbeschäftigung nur, wenn du dich bewährst. 3 Über sechs Monate: Kündigung mit längerer Frist Arbeitgeber kündigt mit Auslauffrist und sagt die Wiedereinstellung zu.
Vereinfachte Übersicht. Weg 2 und 3 sind keine echte Verlängerung: Das Arbeitsverhältnis endet, wenn du dich nicht bewährst.

Weg 1, innerhalb der sechs Monate: War eine Probezeit von drei oder vier Monaten vereinbart, könnt ihr sie auf bis zu sechs Monate verlängern. Das ist eine Änderung deines Vertrags und braucht deine Zustimmung. Vereinbart sie, bevor die alte Probezeit endet, und haltet sie schriftlich fest. Ist die Probezeit schon abgelaufen, wird es rechtlich unsicher, ob eine nachträgliche Vereinbarung die kurze Frist wieder aufleben lässt.

Weg 2 und 3, über sechs Monate hinaus: Hier hilft kein neuer Satz im Vertrag mehr. Das Bundesarbeitsgericht hat aber einen Umweg erlaubt (Urteil vom 7. März 2002, 2 AZR 93/01): Ist der Arbeitgeber mit der Probezeit nicht zufrieden, kann er dir eine Bewährungschance geben. Er kündigt dann noch in der Probezeit mit einer längeren, überschaubaren Frist und sagt dir zu, dich weiter zu beschäftigen, wenn du dich bewährst. Dasselbe gilt für einen Aufhebungsvertrag mit späterem Enddatum. Wichtig ist, dass die Verlängerung dir wirklich eine Chance gibt und nicht nur den Kündigungsschutz umgeht.

Für dich heißt das: Bei Weg 2 und 3 unterschreibst du im Kern das Ende deines Arbeitsverhältnisses, mit einer Hintertür. Klappt die Bewährung nicht, bist du zum vereinbarten Datum raus, und zwar ohne Kündigungsschutz.

Was das Angebot über deine Lage sagt

Aus 17 Jahren Personalberatung wissen wir: Ein Arbeitgeber, der eine Verlängerung anbietet, hat sich noch nicht gegen dich entschieden. Sonst hätte er einfach mit zwei Wochen Frist gekündigt. Die Botschaft ist eher: „Wir sind noch nicht sicher.“ Die Gründe sind oft nachvollziehbar:

  • Du warst länger krank, und es fehlt schlicht Zeit zum Kennenlernen.
  • Die Einarbeitung hat sich verzögert, etwa weil Kollegen ausgefallen sind oder Technik gefehlt hat.
  • Deine Führungskraft hat gewechselt, und die neue hat dich kaum erlebt.
  • Es gibt konkrete Zweifel an Leistung, Tempo oder Zusammenarbeit.

Die ersten drei Gründe sind lösbar und sagen wenig über dich aus. Beim vierten kommt es darauf an, wie konkret die Kritik ist. Eine Verlängerung ohne klares Ziel ist ein Warnsignal: Dann weiß der Arbeitgeber selbst nicht, was er erwartet, und du kannst kaum etwas gewinnen. Frag deshalb immer nach, woran du gemessen wirst.

Unterschreiben oder nicht?

Du musst einer Verlängerung nicht zustimmen. Ehrlicherweise ist das Nein aber oft die schwächere Wahl: Noch in den ersten sechs Monaten kann der Arbeitgeber mit zwei Wochen Frist kündigen. Wer die Verlängerung ablehnt, bekommt dann häufig genau das. Prüf vor deiner Antwort diese Punkte:

FrageWorauf du achtest
Was genau soll ich unterschreiben?Eine Verlängerung bis höchstens sechs Monate, einen Aufhebungsvertrag oder eine Kündigung mit Zusage? Das sind drei verschiedene Dinge.
Woran werde ich gemessen?Ziele, die man prüfen kann, schriftlich. „Mehr Eigeninitiative“ reicht nicht.
Bis wann?Ein festes Datum für Ende oder Entscheidung. Bei Weg 2 und 3 ist eine überschaubare Frist üblich.
Wie verbindlich ist die Zusage?Die Bedingung für die Weiterbeschäftigung muss klar formuliert sein, sonst kannst du dich kaum darauf berufen.
Was passiert mit dem Arbeitslosengeld?Ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit auslösen (§ 159 SGB III). Frag vorher bei der Agentur für Arbeit nach.

Unser Rat aus der Praxis: Bei Weg 1 mit klaren Zielen spricht meist viel fürs Unterschreiben. Bei einem Aufhebungsvertrag lass das Papier vor der Unterschrift von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder deiner Gewerkschaft ansehen. Du darfst dir dafür Bedenkzeit nehmen, ein seriöser Arbeitgeber gibt dir ein paar Tage. Was ein Aufhebungsvertrag sonst bedeutet, steht in Aufhebungsvertrag: und jetzt?. Und wenn du merkst, dass du eigentlich gar nicht bleiben willst, lies In der Probezeit selbst kündigen.

So reagierst du im Gespräch

Meist kommt das Thema in einem Probezeitgespräch. Bleib ruhig, unterschreib nichts sofort und stell Fragen. Diese Sätze helfen:

  • „Danke, dass Sie mir die Chance geben. Was genau fehlt Ihnen noch, damit Sie sicher sind?“
  • „Woran messen wir in den nächsten Wochen, ob es passt? Können wir das schriftlich festhalten?“
  • „Wann sprechen wir das nächste Mal darüber, wie es läuft?“
  • „Ich möchte mir das Schreiben in Ruhe ansehen und gebe Ihnen bis [Datum] Bescheid.“

Nach dem Gespräch fasst du das Ergebnis kurz per E-Mail zusammen. So hast du die Ziele schwarz auf weiß:

Betreff: Unser Gespräch zur Probezeit am [Datum]

Hallo [Name],

danke für das offene Gespräch heute. Wie besprochen schlagen Sie vor, meine Probezeit bis zum [Datum] zu verlängern. Als Ziele für diese Zeit haben wir vereinbart:
1. [Ziel, zum Beispiel: Kundenanfragen im Bereich X selbstständig bearbeiten]
2. [Ziel]
3. [Ziel]

Ein Zwischengespräch planen wir für den [Datum]. Ihre schriftliche Vereinbarung sehe ich mir in Ruhe an und melde mich bis [Datum].

Viele Grüße
[Vor- und Nachname]

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So nutzt du die zusätzliche Zeit

Eine Verlängerung ist eine zweite Chance mit klarer Frist. Wer sie gut nutzt, wird danach oft besonders sicher übernommen, weil der Arbeitgeber jetzt genau weiß, was er an dir hat. So gehst du vor:

  • Ziele sichtbar abarbeiten: Nimm dir die vereinbarten Punkte einzeln vor und zeig Ergebnisse, nicht nur Einsatz.
  • Zwischenstand holen: Warte nicht bis zum letzten Tag. Bitte nach der Hälfte der Zeit um ein kurzes Feedback und frag, ob du auf dem richtigen Weg bist.
  • Mitschreiben: Notiere, was du erledigt hast und welches Feedback du bekommst. Das hilft im Gespräch am Ende und schützt dich bei Missverständnissen.
  • Beziehungen aufbauen: Kolleginnen und Kollegen, die dich unterstützen, reden mit. Such den Kontakt zu den Menschen, mit denen du eng zusammenarbeitest.
  • Plan B leise vorbereiten: Bring deinen Lebenslauf auf Stand und schau, was der Markt bietet. Das nimmt Druck raus, und mit weniger Angst arbeitest du meist besser.

Viele dieser Punkte sind dieselben wie am Anfang jedes neuen Jobs. Einen ausführlichen Fahrplan findest du in Die ersten 100 Tage im neuen Job. Hat es am Ende trotzdem nicht gereicht, steht in Kündigung in der Probezeit: Fristen und nächste Schritte, was jetzt zu tun ist. Ganz wichtig in dem Fall: Melde dich sofort arbeitsuchend, sobald das Ende feststeht (§ 38 SGB III).

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Ausbildung, Befristung, Schutzrechte

  • Ausbildung: Die Probezeit dauert mindestens einen und höchstens vier Monate (§ 20 BBiG). Der Vertrag kann regeln, dass sie sich um die Dauer einer Unterbrechung verlängert, wenn die Ausbildung um mehr als ein Drittel der Probezeit unterbrochen war, etwa durch Krankheit. Das hat das Bundesarbeitsgericht bestätigt (Urteil vom 9. Juni 2016, 6 AZR 396/15). Automatisch passiert das nicht, es muss im Vertrag stehen.
  • Befristeter Vertrag: Die Probezeit muss im Verhältnis zur Dauer der Befristung und zur Art der Tätigkeit stehen (§ 15 Abs. 3 TzBfG). Eine Probezeit so lang wie die ganze Befristung ist in der Regel unverhältnismäßig (BAG, Urteil vom 5. Dezember 2024, 2 AZR 275/23). Einen festen Prozentwert gibt es nicht, es kommt auf den Einzelfall an (BAG, Urteil vom 30. Oktober 2025, 2 AZR 160/24). Wie du einen befristeten Vertrag selbst beendest, steht in Befristeten Arbeitsvertrag kündigen.
  • Schwangerschaft: Das Kündigungsverbot im Mutterschutz gilt schon in der Probezeit (§ 17 MuSchG). Ein Aufhebungsvertrag würde diesen Schutz aufgeben. Lass dich deshalb vorher unbedingt beraten.
  • Schwerbehinderung: In den ersten sechs Monaten braucht der Arbeitgeber für eine Kündigung noch keine Zustimmung des Integrationsamts (§ 173 Abs. 1 SGB IX). Danach schon. Auch hier gilt: Ein Aufhebungsvertrag mit späterem Ende sollte geprüft sein.

Häufige Fragen zur Verlängerung der Probezeit

Darf der Arbeitgeber die Probezeit verlängern?

Ja, solange ihr zusammen insgesamt höchstens sechs Monate erreicht. War die Probezeit kürzer vereinbart, etwa drei Monate, könnt ihr sie bis auf sechs Monate verlängern. Das geht nur gemeinsam, also mit deiner Zustimmung, und am besten schriftlich vor Ablauf. Über sechs Monate hinaus lässt sich die Probezeit nicht verlängern. Dann bleibt nur ein Umweg über einen Aufhebungsvertrag oder eine Kündigung mit längerer Frist.

Ist eine Probezeit von 12 Monaten zulässig?

Vereinbaren lässt sich eine längere Erprobung zwar, die verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen gilt aber nur für höchstens sechs Monate (§ 622 Abs. 3 BGB). Danach gelten die normalen Fristen. Außerdem greift nach sechs Monaten das Kündigungsschutzgesetz, wenn dein Betrieb in der Regel mehr als zehn Beschäftigte hat. Eine Probezeit von zwölf Monaten bringt dem Arbeitgeber rechtlich also wenig.

Wie oft darf man die Probezeit verlängern?

Eine feste Zahl gibt es nicht. Entscheidend ist die Obergrenze: Innerhalb der ersten sechs Monate kann eine kürzere Probezeit verlängert werden, mehr als sechs Monate mit verkürzter Frist sind nie möglich. Eine Verlängerung über einen Aufhebungsvertrag mit späterem Ende ist eine einmalige Bewährungschance für eine überschaubare Zeit, keine Kette.

In welchen Fällen wird die Probezeit verlängert?

Meist dann, wenn der Arbeitgeber noch kein klares Bild hat: Du warst länger krank, die Einarbeitung hat sich verzögert, die Führungskraft hat gewechselt oder es gibt Zweifel an Leistung oder Zusammenarbeit. In der Ausbildung kann der Vertrag vorsehen, dass sich die Probezeit um eine Unterbrechung verlängert, wenn die Ausbildung um mehr als ein Drittel der Probezeit unterbrochen war.

Muss ich einer Verlängerung der Probezeit zustimmen?

Nein. Eine Verlängerung ist eine Vertragsänderung und braucht deine Zustimmung. Lehnst du ab, kann der Arbeitgeber dir allerdings noch innerhalb der ersten sechs Monate mit zwei Wochen Frist kündigen. Wäge deshalb ab: Was genau soll unterschrieben werden, welches Ziel steht dahinter und was ist dein Plan B? Bei einem Aufhebungsvertrag lohnt sich vorher ein Rat vom Fachanwalt oder der Gewerkschaft.

Welche Kündigungsfrist gilt in einer verlängerten Probezeit?

Bis zum Ende des sechsten Monats gilt die verkürzte Frist von zwei Wochen, sofern dein Vertrag nichts anderes regelt. Danach gilt die normale Frist, gesetzlich vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende (§ 622 Abs. 1 BGB), oder die längere Frist aus deinem Vertrag. Bei einer Verlängerung über einen Aufhebungsvertrag steht das Enddatum schon fest, es sei denn, die vereinbarte Bedingung für deine Weiterbeschäftigung tritt ein.

Verlängert sich die Probezeit bei Krankheit automatisch?

Nein, im normalen Arbeitsverhältnis nicht. Die Probezeit läuft auch während einer Krankschreibung weiter. Eine Verlängerung braucht immer eine Vereinbarung. In der Ausbildung kann der Vertrag regeln, dass sich die Probezeit um die Dauer einer längeren Unterbrechung verlängert, das hat das Bundesarbeitsgericht 2016 bestätigt.

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Quellen

  • Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch, § 622, abgerufen am 24.10.2026
  • Bundesministerium der Justiz: Kündigungsschutzgesetz §§ 1 und 23, abgerufen am 24.10.2026
  • Bundesministerium der Justiz: Berufsbildungsgesetz § 20, Teilzeit- und Befristungsgesetz § 15, Mutterschutzgesetz § 17, Sozialgesetzbuch IX § 173, Sozialgesetzbuch III §§ 38 und 159, abgerufen am 24.10.2026
  • Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 7. März 2002, 2 AZR 93/01
  • Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 9. Juni 2016, 6 AZR 396/15
  • Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 5. Dezember 2024, 2 AZR 275/23
  • Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 30. Oktober 2025, 2 AZR 160/24

Keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr nach dem Stand der genannten Quellen vom 24.10.2026. Arbeits- und Tarifverträge können andere Regeln vorsehen, und ob eine Vereinbarung wirksam ist, hängt vom Einzelfall ab. Verbindliche Auskunft geben ein Fachanwalt für Arbeitsrecht, deine Gewerkschaft oder die Agentur für Arbeit. Keine Jobgarantie, Ergebnisse hängen von deiner Umsetzung ab. Autor: Rolf Bleisteiner (Mr. Lebenslauf), Founder expert-careers und expert-academy.

Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt.

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