In der Probezeit kündigen kannst du als Arbeitnehmer mit einer Frist von zwei Wochen, zu jedem beliebigen Tag und ohne Grund (§ 622 Abs. 3 BGB). Die Kündigung muss auf Papier stehen und von dir unterschrieben sein. Rechtlich ist das also einfach. Schwieriger sind die Fragen drumherum: Ist es wirklich der falsche Job oder nur ein holpriger Start? Was passiert mit dem Arbeitslosengeld, wenn noch nichts Neues feststeht? Und wie erklärst du die kurze Station beim nächsten Arbeitgeber? Hier findest du die Regeln, ein Muster und unsere Erfahrung aus 17 Jahren Personalberatung.
Frist und Form: was gilt
Die Probezeit ist für beide Seiten eine Testphase. Deshalb gilt in dieser Zeit eine kurze Frist, und sie gilt für dich genauso wie für den Arbeitgeber. Die wichtigsten Fälle im Überblick:
| Situation | Was gilt |
|---|---|
| Probezeit vereinbart, höchstens sechs Monate | Zwei Wochen Frist, zu jedem Tag (§ 622 Abs. 3 BGB) |
| Arbeits- oder Tarifvertrag regelt etwas anderes | Die Regel im Vertrag geht oft vor, vor allem im Tarifvertrag (§ 622 Abs. 4 BGB) |
| Kündigung erreicht den Arbeitgeber am letzten Tag der Probezeit | Die zwei Wochen gelten noch, auch wenn das Ende danach liegt |
| Vor dem ersten Arbeitstag | Kündigen ist in der Regel möglich, die Frist läuft ab Zugang |
| Ausbildung | In der Probezeit jederzeit ohne Frist, aber schriftlich (§ 22 BBiG) |
| Befristeter Vertrag | Ordentlich kündbar nur, wenn Vertrag oder Tarifvertrag es vorsehen (§ 15 TzBfG) |
Die Form ist dieselbe wie bei jeder Kündigung: Papier mit deiner eigenhändigen Unterschrift (§ 623 BGB). Eine Kündigung per E-Mail oder WhatsApp ist unwirksam, auch in der Probezeit. So rechnest du das Ende: Der Tag, an dem die Kündigung ankommt, zählt nicht mit. Die Frist endet am gleichen Wochentag zwei Wochen später (§§ 187, 188 BGB). Gibst du die Kündigung am Mittwoch, 4. November, ab, endet dein Arbeitsverhältnis mit Ablauf von Mittwoch, 18. November.
Bist du noch gar nicht angetreten und willst schon wieder absagen, findest du die passenden Hinweise in Bewerbung zurückziehen. Hat dagegen der Arbeitgeber in der Probezeit gekündigt, lies Kündigung in der Probezeit: Fristen und nächste Schritte.
Falscher Job oder holpriger Start?
Die ersten Wochen in einem neuen Job sind fast für jeden anstrengend. Neue Abläufe, neue Menschen, nichts geht so schnell wie in der alten Firma. Das allein ist kein Grund zu gehen. Aus der Personalberatung kennen wir beide Fälle: Zweifel, die sich nach ein paar Monaten legen, und Probleme, die mit der Zeit nur größer werden. Diese drei Fragen helfen beim Sortieren:
Echte Warnsignale sind zum Beispiel: Du machst ganz andere Aufgaben als im Gespräch besprochen, Überstunden sind von Anfang an Pflicht, obwohl etwas anderes vereinbart war, das Gehalt stimmt nicht mit dem Vertrag überein, oder du wirst schikaniert. Eher normal sind dagegen eine chaotische Einarbeitung, Kollegen, die noch auf Abstand sind, und das Gefühl, langsamer zu sein als alle anderen. Was in den ersten Wochen wirklich zählt, steht in Die ersten 100 Tage im neuen Job.
Erst reden, dann kündigen
Bevor du kündigst, sprich mit deiner Führungskraft. Das hat drei Gründe. Erstens lässt sich manches lösen, an das du allein nicht gedacht hast: andere Aufgaben, ein anderes Team, eine klarere Einarbeitung. Zweitens erwartet die Agentur für Arbeit bei einem wichtigen Grund, dass du vorher versucht hast, das Problem zu beheben. Drittens bleibst du so in guter Erinnerung, und das zahlt sich beim Zeugnis und bei späteren Referenzen aus.
Bereite das Gespräch kurz vor: Was genau weicht von der Vereinbarung ab? Was müsste sich ändern, damit du bleibst? Ein guter Rahmen dafür ist ein Probezeitgespräch, das du auch selbst anstoßen kannst. Halte danach in zwei, drei Sätzen fest, was besprochen wurde.
Und eine Frage, die sich viele nicht trauen: Kannst du zurück zum alten Arbeitgeber? Wenn du dort im Guten gegangen bist, ist ein kurzer, ehrlicher Anruf bei deiner früheren Führungskraft oft einen Versuch wert. Viele Unternehmen nehmen gute Leute gern zurück, gerade wenn die Stelle noch nicht nachbesetzt ist.
Muster: Kündigung in der Probezeit
Ersetze die Angaben in eckigen Klammern, drucke das Schreiben aus und unterschreibe es von Hand.
[Dein Vor- und Nachname]
[Straße, Hausnummer, PLZ, Ort]
[Firma]
[z. Hd. Name der Führungskraft oder Personalabteilung]
[Straße, Hausnummer, PLZ, Ort]
[Ort], [Datum]
Kündigung meines Arbeitsverhältnisses in der Probezeit
Sehr geehrte Frau [Name] / Sehr geehrter Herr [Name],
hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis innerhalb der Probezeit fristgerecht zum [Datum], hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung und das Beendigungsdatum schriftlich. Außerdem bitte ich um ein Arbeitszeugnis.
Für die Gelegenheit und die Unterstützung in den vergangenen Wochen bedanke ich mich.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift von Hand]
[Vor- und Nachname]
Einen Grund schreibst du nicht hinein. Übergib das Schreiben am besten persönlich und lass dir den Empfang auf einer Kopie mit Datum bestätigen. Weitere Zustellwege und typische Formfehler stehen in Kündigung schreiben als Arbeitnehmer.
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Karriere-Schritt-Call ansehenArbeitslosengeld und Sperrzeit
Hast du schon einen neuen Vertrag unterschrieben, kannst du diesen Abschnitt überspringen. Wenn nicht, ist er der wichtigste. Wer selbst kündigt und dadurch arbeitslos wird, bekommt ohne wichtigen Grund in der Regel eine Sperrzeit von zwölf Wochen (§ 159 SGB III). In dieser Zeit ruht das Arbeitslosengeld, und der Anspruch wird insgesamt kürzer, mindestens um ein Viertel (§ 148 SGB III).
Die gute Nachricht: Für den Anspruch selbst zählt nicht nur der neue Job. Du brauchst in den letzten 30 Monaten mindestens zwölf Monate versicherungspflichtige Beschäftigung (§§ 142, 143 SGB III), deine frühere Stelle zählt also mit. Als wichtige Gründe nennen die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit unter anderem:
- Die verlangte Arbeit verstößt gegen Gesetze oder Tarifregeln.
- Der Lohn liegt mindestens 20 Prozent unter Tarif oder ortsüblicher Bezahlung.
- Erheblicher psychischer Druck, Mobbing oder sexuelle Belästigung.
- Die Arbeit ist dir nach deinem Leistungsvermögen nicht zumutbar, etwa aus gesundheitlichen Gründen.
Wichtig: Einen solchen Grund erkennt die Agentur nur an, wenn du vorher erfolglos versucht hast, das Problem zu lösen, oder wenn ein Versuch sinnlos gewesen wäre. Sammle deshalb Belege, etwa ein ärztliches Attest oder deine Notizen aus dem Gespräch. Welche Gründe sonst noch zählen, steht in Selbst kündigen ohne Sperre.
Melde dich in jedem Fall sofort arbeitsuchend, wenn kein Anschluss feststeht. Weil zwischen Kündigung und Ende weniger als drei Monate liegen, hast du dafür nur drei Tage Zeit (§ 38 SGB III). Das geht auch online.
Urlaub, Zeugnis, letzter Tag
- Urlaub: Gehst du vor Ablauf von sechs Monaten, steht dir für jeden vollen Monat ein Zwölftel deines Jahresurlaubs zu (§ 5 BUrlG). Was du nicht mehr nehmen kannst, muss ausgezahlt werden (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Mehr dazu in Urlaubsanspruch bei Kündigung.
- Zeugnis: Auch nach wenigen Wochen hast du Anspruch auf ein Zeugnis (§ 109 GewO). Bei sehr kurzen Stationen ist ein einfaches Zeugnis mit Art und Dauer der Tätigkeit oft die bessere Wahl als eine Bewertung nach wenigen Wochen.
- Übergabe: Auch zwei Wochen reichen für eine ordentliche Übergabe. Schreib auf, was du angefangen hast und wo die Unterlagen liegen. Der letzte Eindruck bleibt.
- Früher gehen: Willst du nicht die vollen zwei Wochen bleiben, frag nach einer einvernehmlichen Lösung. Ohne Zustimmung des Arbeitgebers geht das nur bei einem wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung.
Lebenslauf und nächstes Gespräch
Eine kurze Station ist kein Makel, wenn du sie ruhig erklärst. Personaler wissen, dass nicht jeder Wechsel passt. Misstrauisch werden sie erst bei mehreren kurzen Stationen hintereinander oder wenn jemand ausweicht. Unsere Faustregel: Mehrere Monate gehören mit Zeitraum, Rolle und zwei, drei sachlichen Stichpunkten in den Lebenslauf. Nur wenige Wochen darfst du weglassen, brauchst dann aber eine ehrliche Antwort, wenn jemand nach dem Zeitraum fragt. Wie du das machst, steht in Lücke im Lebenslauf erklären.
Im Gespräch kommt die Frage fast sicher. Eine gute Antwort ist kurz, ohne Vorwürfe und endet mit dem, was du daraus gelernt hast, zum Beispiel:
„Die Stelle war als Projektarbeit beschrieben, tatsächlich war es fast nur Tagesgeschäft im Support. Ich habe das früh angesprochen, eine Änderung war aber nicht möglich. Deshalb habe ich mich in der Probezeit bewusst getrennt. Heute frage ich im Gespräch genauer nach dem Alltag, deshalb bin ich auch hier so konkret.“
Damit der nächste Wechsel sitzt, prüf vor der Zusage genau, wie ein normaler Arbeitstag aussieht. Die passenden Fragen findest du in Fragen an den Arbeitgeber im Vorstellungsgespräch.
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Fahrplan ansehenHäufige Fragen zur Kündigung in der Probezeit als Arbeitnehmer
Kann ich in der Probezeit jederzeit kündigen?
Ja. Während einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten kannst du mit einer Frist von zwei Wochen kündigen, und zwar zu jedem beliebigen Tag, nicht nur zum 15. oder zum Monatsende (§ 622 Abs. 3 BGB). Ein Grund ist nicht nötig. Dein Arbeits- oder Tarifvertrag kann eine andere Frist vorsehen, lies ihn deshalb zuerst.
Wie lange muss ich noch arbeiten, wenn ich in der Probezeit kündige?
Bis die Frist von zwei Wochen abgelaufen ist. Sie beginnt am Tag nach dem Zugang deiner Kündigung und endet am gleichen Wochentag zwei Wochen später. Gibst du die Kündigung an einem Mittwoch ab, ist dein letzter Arbeitstag der Mittwoch zwei Wochen danach. Resturlaub kann die Zeit im Betrieb verkürzen, wenn der Arbeitgeber ihn gewährt.
Kann man in der Probezeit von heute auf morgen gehen?
Nur in zwei Fällen: Der Arbeitgeber stimmt einem Aufhebungsvertrag zu, oder es gibt einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung (§ 626 BGB), etwa erhebliche Gesetzesverstöße oder ausbleibender Lohn. Einfach nicht mehr zu erscheinen ist keine Kündigung und kann dich Lohn und Zeugnis kosten. Ein Aufhebungsvertrag löst beim Arbeitslosengeld in der Regel eine Sperrzeit aus.
Bekomme ich Arbeitslosengeld, wenn ich in der Probezeit kündige?
Grundsätzlich ja, wenn du in den letzten 30 Monaten mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig gearbeitet hast. Deine frühere Stelle zählt dabei mit. Kündigst du ohne wichtigen Grund, verhängt die Agentur für Arbeit aber in der Regel eine Sperrzeit von zwölf Wochen, und dein Anspruch wird kürzer. Wichtige Gründe sind etwa Mobbing oder eine Arbeit, die gegen Gesetze verstößt.
Muss ich bei einer Kündigung in der Probezeit einen Grund angeben?
Nein, bei der ordentlichen Kündigung nicht. Im Schreiben selbst solltest du auch keinen nennen. Im Gespräch mit deiner Führungskraft darfst du ehrlich und sachlich sagen, warum es nicht passt. Willst du später eine Sperrzeit vermeiden, halte die Gründe und deine Versuche, das Problem zu lösen, für dich schriftlich fest.
Darf ich in der Probezeit kündigen, wenn ich krank bin?
Ja. Eine Krankschreibung hindert dich nicht daran, selbst zu kündigen. Die Frist läuft ganz normal. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bekommst du allerdings erst, wenn das Arbeitsverhältnis vier Wochen bestanden hat (§ 3 Abs. 3 EFZG). Davor zahlt in der Regel die Krankenkasse Krankengeld.
Gehört ein Job, den ich in der Probezeit gekündigt habe, in den Lebenslauf?
Bei mehreren Monaten ja, mit Zeitraum, Rolle und zwei bis drei sachlichen Stichpunkten. Den Grund für das Ende schreibst du nicht hinein. Bei wenigen Wochen kann Weglassen vertretbar sein, dann brauchst du für den Zeitraum eine ehrliche Erklärung. Daten zu verschieben ist nie eine gute Idee, das fällt spätestens beim Zeugnis auf.
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Kurs ansehenQuellen
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch, §§ 187, 188, 622, 623 und 626, abgerufen am 23.10.2026
- Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch III, §§ 38, 142, 143, 148 und 159, abgerufen am 23.10.2026
- Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen zu § 159 SGB III, Stand 07/2026
- Bundesministerium der Justiz: Bundesurlaubsgesetz §§ 5 und 7, Gewerbeordnung § 109, Entgeltfortzahlungsgesetz § 3, abgerufen am 23.10.2026
- Bundesministerium der Justiz: Berufsbildungsgesetz § 22, Teilzeit- und Befristungsgesetz § 15, abgerufen am 23.10.2026
Keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr nach dem Stand der genannten Quellen vom 23.10.2026. Arbeits- und Tarifverträge können andere Fristen vorsehen. Ob ein wichtiger Grund für die Agentur für Arbeit vorliegt, entscheidet sie im Einzelfall. Verbindliche Auskunft geben ein Fachanwalt für Arbeitsrecht, deine Gewerkschaft oder die Agentur für Arbeit. Keine Jobgarantie, Ergebnisse hängen von deiner Umsetzung ab. Autor: Rolf Bleisteiner (Mr. Lebenslauf), Inhaber expert-careers und Mitinhaber expert-academy.
Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt.
