Der Urlaubsanspruch bei Kündigung richtet sich vor allem nach zwei Fragen: Wann endet dein Arbeitsverhältnis, und wie lange hat es bestanden? Endet es nach mehr als sechs Monaten in der zweiten Jahreshälfte, behältst du den vollen gesetzlichen Jahresurlaub. Endet es in der ersten Jahreshälfte, steht dir ein Zwölftel je vollem Monat zu. Resturlaub nimmst du nach Möglichkeit in der Kündigungsfrist. Was du nicht mehr nehmen kannst, muss dein Arbeitgeber auszahlen. Das gilt unabhängig davon, wer gekündigt hat.

Wie viel Urlaub steht dir bei einer Kündigung zu?

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) garantiert dir mindestens 24 Werktage Urlaub im Jahr (§ 3). Weil das Gesetz den Samstag als Werktag zählt, sind das bei einer Fünf-Tage-Woche 20 Arbeitstage. Den vollen Anspruch erwirbst du erstmals nach sechs Monaten im Betrieb, der sogenannten Wartezeit (§ 4).

Bei einer Kündigung gibt es nach § 5 BUrlG zwei Fälle:

1. Januar 30. Juni 31. Dezember Ende bis 30. Juni 1/12 des Jahresurlaubs je vollem Monat Ende ab 1. Juli voller gesetzlicher Urlaub (bei 5 Tagen/Woche: 20 Tage) Noch keine 6 Monate im Betrieb? Dann immer 1/12 je vollem Monat (§ 5 BUrlG).
Gilt für den gesetzlichen Mindesturlaub. Was mit vertraglichem Mehrurlaub passiert, hängt von deinem Vertrag ab (siehe unten).
  • Ende in der ersten Jahreshälfte (bis 30. Juni): Dir steht ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat zu, den das Arbeitsverhältnis in diesem Jahr bestanden hat.
  • Ende in der zweiten Jahreshälfte: Hast du die Wartezeit erfüllt, behältst du den vollen gesetzlichen Jahresurlaub, auch wenn du schon im Juli gehst.
  • Wartezeit nicht erfüllt: Wer weniger als sechs Monate im Betrieb war, bekommt immer ein Zwölftel je vollem Monat, auch bei einem Ende in der zweiten Jahreshälfte. Das betrifft zum Beispiel eine Kündigung in der Probezeit.

Bruchteile von mindestens einem halben Tag werden auf einen vollen Tag aufgerundet (§ 5 Abs. 2 BUrlG). Hast du in der ersten Jahreshälfte schon mehr Urlaub genommen, als dir anteilig zusteht, musst du das Urlaubsentgelt nicht zurückzahlen (§ 5 Abs. 3 BUrlG).

Rechenbeispiele

SituationRechnungAnspruch im Kündigungsjahr
Seit Jahren im Betrieb, 30 Tage Urlaub, Ende zum 31.03.3/12 × 30 = 7,58 Tage
Seit Jahren im Betrieb, 30 Tage Urlaub, Ende zum 31.07., keine KürzungsklauselEnde in der zweiten Jahreshälfte30 Tage
Seit Jahren im Betrieb, 30 Tage Urlaub, Ende zum 30.09., Vertrag mit Kürzungsklausel9/12 × 30 = 22,523 Tage, mindestens 20
Eingestellt am 01.03., 30 Tage Urlaub, Ende zum 31.07.Wartezeit nicht erfüllt: 5/12 × 30 = 12,513 Tage

Vom Anspruch ziehst du ab, was du im Kündigungsjahr schon genommen hast. Der Rest ist dein Resturlaub. Dazu kann Urlaub aus dem Vorjahr kommen, der noch nicht verfallen ist (siehe unten).

Vertraglicher Mehrurlaub: Darf er gekürzt werden?

Viele Arbeitsverträge und Tarifverträge geben mehr als den gesetzlichen Mindesturlaub, oft 28 bis 30 Tage. Für diesen Mehrurlaub gilt laut IHK Ulm: Er darf beim Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte nur anteilig gekürzt werden, wenn der Vertrag eine zeitanteilige Regelung enthält (eine sogenannte pro-rata-temporis-Klausel). Ohne eine solche Klausel bleibt der volle vereinbarte Urlaub erhalten. Den gesetzlichen Mindesturlaub darf auch eine Klausel nicht unterschreiten.

Schau also in deinen Arbeitsvertrag und, falls es einen gibt, in den Tarifvertrag. Suche nach Formulierungen wie „anteilig“, „zeitanteilig“ oder „für jeden vollen Monat ein Zwölftel“.

Resturlaub in der Kündigungsfrist nehmen

Das Gesetz geht davon aus, dass Urlaub genommen und nicht ausgezahlt wird. Auszahlen muss der Arbeitgeber nur, was wegen des Endes des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt werden kann (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Eine freie Wahl zwischen Urlaub und Geld hast du also nicht.

  • Deine Wünsche zählen: Der Arbeitgeber muss deine Urlaubswünsche berücksichtigen, außer dringende betriebliche Gründe oder vorrangige Wünsche anderer Beschäftigter stehen entgegen (§ 7 Abs. 1 BUrlG). Beantrage den Resturlaub deshalb früh und schriftlich.
  • Der Arbeitgeber kann ihn auch festlegen: Oft legt er den Resturlaub selbst ans Ende der Kündigungsfrist, zum Beispiel zusammen mit einer Freistellung. Bei einer unwiderruflichen Freistellung kann Urlaub angerechnet werden, wenn das klar erklärt wird. Lies die Erklärung genau.
  • Übergabe einplanen: Aus der Personalberatung wissen wir: Ein sauberer Abschied zahlt sich aus, beim Arbeitszeugnis und bei Referenzen. Wer die Übergabe ordentlich plant, hat bessere Karten, wenn es um die Lage des Urlaubs geht.

Wie du eine Kündigung insgesamt planst, steht in Job kündigen: Richtiger Zeitpunkt, Fristen und Ablauf. Wurde dir gekündigt, hilft Kündigung erhalten: Was tun? Deine ersten Schritte.

Urlaubsabgeltung: Auszahlung und Berechnung

Kann Urlaub wegen des Endes des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr genommen werden, ist er abzugelten (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Das gilt auch, wenn das Arbeitsverhältnis während einer Krankheit endet und du den Urlaub deshalb nicht mehr nehmen konntest. Die IHK Ulm weist auf die entsprechende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hin.

So wird gerechnet: Maßstab ist dein durchschnittlicher Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen. Zusätzliche Vergütung für Überstunden zählt nicht mit, dauerhafte Gehaltserhöhungen in diesem Zeitraum schon (§ 11 Abs. 1 BUrlG). Bei festem Monatsgehalt und Fünf-Tage-Woche ist diese Rechnung üblich:

SchrittBeispiel: 4.000 € brutto im Monat, 8 Tage Resturlaub
Verdienst der letzten 13 Wochen (rund 3 Monate)3 × 4.000 € = 12.000 €
Arbeitstage in 13 Wochen13 × 5 = 65
Wert eines Urlaubstags12.000 € ÷ 65 = 184,62 €
Urlaubsabgeltung8 × 184,62 € = 1.476,96 € brutto

Die Abgeltung ist brutto, davon gehen wie beim Gehalt Steuern und Sozialabgaben ab. Tarifverträge können eigene Berechnungsregeln haben. Prüfe die letzte Gehaltsabrechnung: Die Abgeltung sollte dort als eigene Position auftauchen.

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Verfällt Resturlaub?

Grundsätzlich muss Urlaub im laufenden Jahr genommen werden. Eine Übertragung ins nächste Jahr ist nur aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen möglich, dann muss er bis zum 31. März genommen werden (§ 7 Abs. 3 BUrlG).

Seit 2019 gilt aber eine wichtige Einschränkung: Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (19.02.2019, 9 AZR 541/15) erlischt der Urlaub in der Regel nur, wenn der Arbeitgeber dich vorher konkret über deinen Resturlaub und die Verfallfrist informiert und dich aufgefordert hat, ihn zu nehmen, und du ihn trotzdem freiwillig nicht genommen hast. Hat dein Arbeitgeber das versäumt, kann auch älterer Urlaub noch offen sein, und bei Vertragsende ist er abzugelten.

Wenn du unsicher bist, frag in der Personalabteilung schriftlich nach deinem genauen Urlaubsstand. Das hilft dir auch beim Planen der Kündigungsfrist.

Urlaubsbescheinigung und neuer Arbeitgeber

Beim Ende des Arbeitsverhältnisses muss dir der Arbeitgeber eine Bescheinigung über den im laufenden Jahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub ausstellen (§ 6 Abs. 2 BUrlG). Die brauchst du für den neuen Job: Ein Anspruch auf Urlaub besteht nicht, soweit dir für dasselbe Jahr schon ein früherer Arbeitgeber Urlaub gewährt hat (§ 6 Abs. 1 BUrlG). So wird verhindert, dass du doppelt Urlaub bekommst.

Beispiel: Du hast beim alten Arbeitgeber im Jahr des Wechsels schon 20 Tage genommen und wechselst im August. Dein neuer Arbeitgeber darf diese Tage beim gesetzlichen Anspruch für dasselbe Jahr berücksichtigen. Kläre beim Vertragsabschluss, wie viele Urlaubstage dir im ersten Jahr zustehen. Worauf du in den ersten Wochen achten solltest, steht in Die ersten 100 Tage im neuen Job: Plan und Tipps.

Urlaubsabgeltung und Arbeitslosengeld

Hast du nach dem Ende des Jobs noch keine neue Stelle, solltest du einen Punkt kennen: Für die Dauer des abgegoltenen Urlaubs ruht dein Anspruch auf Arbeitslosengeld (§ 157 Abs. 2 SGB III). Der Ruhenszeitraum beginnt mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Bei acht abgegoltenen Urlaubstagen beginnt die Zahlung also entsprechend später. Melde dich trotzdem rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend.

Wenn das Arbeitsverhältnis per Aufhebungsvertrag endet, sollte der Resturlaub im Vertrag ausdrücklich geregelt sein: genommen, angerechnet oder ausgezahlt. Lass den Vertrag vor der Unterschrift prüfen.

Häufige Fragen zum Urlaubsanspruch bei Kündigung

Wann steht mir der komplette Jahresurlaub bei Kündigung zu?

Den vollen gesetzlichen Mindesturlaub behältst du, wenn dein Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und erst in der zweiten Jahreshälfte endet, also nach dem 30. Juni. Vertraglicher Mehrurlaub darf nur gekürzt werden, wenn dein Arbeits- oder Tarifvertrag das ausdrücklich vorsieht. Steht dazu nichts drin, behältst du auch ihn voll.

Was passiert mit meinem Urlaub, wenn ich selber kündige?

Dasselbe wie bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber. Für den Urlaubsanspruch spielt es keine Rolle, wer kündigt. Entscheidend ist, wann das Arbeitsverhältnis endet und wie lange es bestanden hat. Resturlaub nimmst du möglichst in der Kündigungsfrist, was du nicht mehr nehmen kannst, wird ausgezahlt.

Kann ich bei Kündigung auf meinen Urlaub bestehen?

Der Arbeitgeber muss deine Urlaubswünsche berücksichtigen, außer dringende betriebliche Gründe oder vorrangige Wünsche von Kollegen sprechen dagegen (§ 7 Abs. 1 BUrlG). Er kann den Urlaub umgekehrt auch selbst in die Kündigungsfrist legen. Eine freie Wahl zwischen Urlaub und Geld hast du nicht: Ausgezahlt wird nur, was wegen des Endes nicht mehr genommen werden kann.

Wie wird nicht genommener Urlaub vergütet?

Über die Urlaubsabgeltung nach § 7 Abs. 4 BUrlG. Maßstab ist dein durchschnittlicher Verdienst der letzten 13 Wochen ohne zusätzliche Überstundenvergütung (§ 11 BUrlG). Bei festem Monatsgehalt und Fünf-Tage-Woche rechnen viele mit drei Monatsgehältern geteilt durch 65 Arbeitstage. Der Betrag ist brutto und wird mit der letzten Abrechnung gezahlt.

Wie viel Urlaub steht mir zu, wenn ich zum 31.07. gekündigt werde?

Bestand dein Arbeitsverhältnis schon am 1. Januar und länger als sechs Monate, endet es in der zweiten Jahreshälfte. Dann steht dir der volle gesetzliche Jahresurlaub zu, bei einer Fünf-Tage-Woche 20 Tage. Für vertraglichen Mehrurlaub kommt es auf deinen Vertrag an: Ohne Kürzungsklausel bekommst du den vollen Jahresurlaub, mit Klausel anteilig 7/12, aber nie weniger als den gesetzlichen Teil.

Verfällt Resturlaub bei Kündigung?

Nicht automatisch. Urlaub verfällt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Jahresende nur, wenn der Arbeitgeber dich vorher konkret auf deinen Resturlaub und den drohenden Verfall hingewiesen hat und du ihn trotzdem nicht genommen hast. Was zum Ende des Arbeitsverhältnisses noch offen ist, muss abgegolten werden.

Wie wirkt sich eine Urlaubsabgeltung auf das Arbeitslosengeld aus?

Für die Tage, die dir abgegolten werden, ruht dein Anspruch auf Arbeitslosengeld (§ 157 Abs. 2 SGB III). Der Ruhenszeitraum beginnt mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Das Arbeitslosengeld beginnt also entsprechend später. Melde dich trotzdem rechtzeitig arbeitssuchend.

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Quellen

  • Bundesministerium der Justiz: Bundesurlaubsgesetz, §§ 3 bis 7 und § 11, abgerufen am 13.10.2026
  • Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch III, § 157 Ruhen bei Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung, abgerufen am 13.10.2026
  • Bundesarbeitsgericht: Pressemitteilung 9/19, Verfall von Urlaubsansprüchen, Obliegenheiten des Arbeitgebers (Urteil vom 19.02.2019, 9 AZR 541/15)
  • IHK Ulm: Berechnung des Urlaubsanspruchs bei Kündigung (Stand August 2026)

Keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr nach dem Stand der genannten Quellen vom 13.10.2026. Arbeits- und Tarifverträge können günstigere Regeln enthalten. Verbindliche Auskunft für deinen Einzelfall geben ein Fachanwalt für Arbeitsrecht, deine Gewerkschaft oder der Betriebsrat, zum Arbeitslosengeld die Agentur für Arbeit. Keine Jobgarantie, Ergebnisse hängen von deiner Umsetzung ab. Autor: Rolf Bleisteiner (Mr. Lebenslauf), Inhaber expert-careers und Mitinhaber expert-academy.

Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt.

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