Freistellung heißt: Dein Arbeitgeber befreit dich von der Pflicht zu arbeiten, dein Arbeitsverhältnis besteht aber bis zu seinem Ende weiter, meist mit fortlaufender Vergütung. Sie kommt häufig mit einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag. Dieser Artikel erklärt knapp den Unterschied zwischen widerruflicher und unwiderruflicher Freistellung, was du zu Gehalt, Urlaub und Nebenjob klären solltest, und vor allem, wie du die Zeit für deinen nächsten Karriereschritt nutzt.

Was Freistellung bedeutet

Bei einer Freistellung befreit dich dein Arbeitgeber von der Pflicht, zur Arbeit zu erscheinen. Dein Arbeitsverhältnis besteht trotzdem weiter, bis es rechtlich endet, zum Beispiel durch Ablauf der Kündigungsfrist oder einen Aufhebungsvertrag. Freistellung ist also keine Kündigung, sie kommt aber sehr oft zusammen mit einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag vor. Wenn du gerade erst eine Kündigung bekommen hast, findest du die ersten Schritte und Fristen in Kündigung erhalten: Was tun?, bei einem angekündigten Abbau in Stellenabbau: Was tun, wenn die Kündigung droht?

Viele erleben diesen Moment ruhig und trotzdem aufgewühlt: Von einem Tag auf den anderen entfällt der Alltag, der dich über Jahre getragen hat. Dass dich das beschäftigt, ist normal. Wichtig ist, dass du in den ersten Tagen nichts unterschreibst, was du nicht verstanden hast, und dann deinen Kopf frei bekommst für die Frage, wie es weitergeht.

Widerruflich oder unwiderruflich: der wichtigste Unterschied

Arbeitgeber unterscheiden zwei Formen. Bei der widerruflichen Freistellung behält sich der Arbeitgeber vor, dich zurück an den Arbeitsplatz zu rufen. Bei der unwiderruflichen Freistellung verzichtet er darauf, du bist bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses frei. Der Unterschied ist vor allem beim Urlaub wichtig: Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 10.02.2015 (Az. 9 AZR 455/13) kann der Arbeitgeber Urlaub im Rahmen einer Freistellung nur wirksam gewähren, wenn er dich unwiderruflich freistellt und die Urlaubsvergütung vor Antritt zahlt oder vorbehaltlos zusagt (Zusammenfassung der Kanzlei CMS).

WiderruflichArbeitgeber kann die Freistellung zurücknehmenFür Urlaub in der Regel nicht ausreichendIm Vertrag nachlesen, was für dich giltUnwiderruflichVon der Arbeit befreit bis zum VertragsendeNur so kann Resturlaub angerechnet werdenVergütung muss dafür vorbehaltlos zugesagt seinVor jeder UnterschriftSchriftlich klären und prüfen lassen
Widerrufliche und unwiderrufliche Freistellung im Überblick. Keine Rechtsberatung, den Einzelfall prüft ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Bezahlung, Urlaub, Nebenjob: was du klären solltest

Die folgenden Punkte tauchen fast immer auf. Die Tabelle ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Was für dich gilt, steht in deinem Arbeitsvertrag, in der Freistellungserklärung und gegebenenfalls in einem Aufhebungsvertrag.

ThemaWas du wissen solltest
GehaltNimmt der Arbeitgeber deine Arbeit nicht an, schuldet er grundsätzlich weiter die vereinbarte Vergütung (§ 615 BGB). Prüfe, was in deiner Vereinbarung genau steht.
ResturlaubKann Urlaub wegen des Endes des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden, ist er abzugelten (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Ob Urlaub in der Freistellung angerechnet wurde, hängt von der Erklärung ab, siehe oben. Wie viel Urlaub dir zusteht und wie die Abgeltung berechnet wird: Urlaubsanspruch bei Kündigung.
Neuer Job während der FreistellungOb anderer Verdienst auf dein Gehalt angerechnet wird, hängt von der Vereinbarung ab. Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Fall (23.02.2021, Az. 5 AZR 314/20) eine Anrechnung angenommen, weil die Vereinbarung das nahelegte (Heuking, Fachbeitrag). Kläre vor Zusagen an einen neuen Arbeitgeber, was bei dir gilt.
Nebentätigkeit, WettbewerbOb und was du in der Freistellung nebenher tun darfst, steht in Vertrag und Freistellungserklärung. Frag im Zweifel einen Fachanwalt, bevor du etwas beginnst.
ArbeitsagenturSobald du das Ende deines Arbeitsverhältnisses kennst, musst du dich arbeitsuchend melden (§ 38 SGB III). Details und Fristen: Kündigung erhalten.

Für Verhandlungen über Abfindung, Freistellung und Zeugnis lohnt sich ein Fachanwalt für Arbeitsrecht. Alles Weitere in diesem Artikel beantwortet die Frage, die danach kommt: Was mache ich mit der Zeit?

Die Freistellung nutzen: 6 Schritte für deinen nächsten Karriereschritt

Aus unserer Beratungspraxis: Wer die ersten Wochen ordnet, statt sofort zu bewerben, findet meist schneller und sicherer die passende Stelle. Diese sechs Schritte haben sich bewährt.

  1. Erst Ordnung schaffen. Sichere Verträge, Zielvereinbarungen, Beurteilungen und Projektunterlagen, soweit du sie behalten darfst. Frage außerdem ein qualifiziertes Arbeitszeugnis an. Wie du es liest, steht in Arbeitszeugnis verstehen.
  2. Deine Erfolge festhalten. Schreibe auf, was du in den letzten Jahren bewegt hast: Ergebnisse, Verantwortung, Zahlen. Das ist das Rohmaterial für Lebenslauf und Gespräche.
  3. Deine Erfahrung übersetzen. Interne Titel und Abkürzungen versteht außerhalb deines Unternehmens niemand. Formuliere, was du kannst, in der Sprache des Marktes. Hilfe dazu im Lebenslauf-Leitfaden.
  4. Den Grund für das Ende in einem Satz erklären. Kurz, sachlich, ohne Rechtfertigung. Ein geübter Satz gibt dir Ruhe für jedes Gespräch.
  5. Marktwert und Gehaltsrahmen klären. Nach vielen Jahren im selben Unternehmen ist der eigene Wert am freien Markt oft unklar: Marktwert richtig einschätzen.
  6. Gespräche führen, bevor du dich bewirbst. Ehemalige Kollegen, Branchenkontakte, Personalberater. Gespräche vor der Bewerbung öffnen oft Türen, die Anzeigen nicht zeigen. Ein gepflegtes LinkedIn-Profil hilft.

Gib der Zeit außerdem eine Struktur: feste Arbeitsblöcke am Vormittag, freie Nachmittage, eine Woche ohne Bewerbungsgedanken. Freistellung ist keine Auszeit im Urlaubssinn, aber auch kein Sprint. Wer sich unter Druck setzt, bewirbt sich schlechter.

Du willst die Zeit gezielt nutzen? Auf unserer Lösungsseite für freigestellte und gekündigte Fach- und Führungskräfte zeigen wir, wie du aus der Trennung einen klaren Neustart machst.

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Wenn du Unterstützung bei der Neuausrichtung suchst

Manche Arbeitgeber bieten mit einer Freistellung eine Outplacement-Beratung an oder lassen sich darauf ansprechen. Was das ist und worauf du achten solltest, erklären wir in Was ist Outplacement-Beratung?. Fragen zu Abfindung, Sperrzeit und Fristen gehören zum Fachanwalt, die berufliche Neuausrichtung (Positionierung, Marktwert, Ansprache) ist das, wobei wir dich als Personalberater unterstützen.

Typische Fehler in der Freistellung

  • Unter Zeitdruck unterschreiben, ohne die Vereinbarung geprüft zu haben
  • Zu früh und ungeordnet bewerben, mit einem unveränderten Lebenslauf
  • Sich zurückziehen und niemandem erzählen, was passiert ist
  • Einen neuen Job zusagen, ohne zu klären, was das für Gehalt und Vereinbarung heißt
  • Die Frist zur Arbeitsuchendmeldung übersehen

Hinter den meisten dieser Fehler steckt derselbe Auslöser: Druck. Die Sorge, wie es finanziell und beruflich weitergeht, ist verständlich. Sie wird kleiner, sobald du einen Plan hast, auch einen einfachen. Schreibe dir für die ersten vier Wochen drei Ziele auf, zum Beispiel Unterlagen sortiert, Erfolge gesammelt, zwei Gespräche geführt. Kleine, erreichbare Schritte geben dir das Gefühl zurück, selbst zu entscheiden, statt nur zu reagieren.

Häufige Fragen zur Freistellung

Was bedeutet es, wenn man freigestellt wird?

Dein Arbeitgeber befreit dich von der Pflicht, zur Arbeit zu kommen. Dein Arbeitsverhältnis besteht bis zu seinem rechtlichen Ende weiter. Freistellung ist deshalb keine Kündigung, sie begleitet aber häufig eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag.

Wird man bei einer Freistellung weiter bezahlt?

Grundsätzlich schuldet der Arbeitgeber die vereinbarte Vergütung weiter, wenn er deine Arbeit nicht annimmt (§ 615 BGB). Was in deinem Fall genau gilt, hängt von Vertrag und Freistellungserklärung ab. Das ist keine Rechtsberatung, ein Fachanwalt für Arbeitsrecht prüft deine Unterlagen.

Was ist der Unterschied zwischen Freistellung und Kündigung?

Bei der Freistellung besteht das Arbeitsverhältnis weiter, du musst nur nicht arbeiten. Bei der Kündigung endet es nach Ablauf der Frist. Beides kann zusammen vorkommen: erst die Kündigung, dann die Freistellung bis zum letzten Tag.

Welche Nachteile hat eine Freistellung?

Viele erleben den Wegfall von Alltag, Kontakten und Aufgaben als belastend. Rechtlich sind Urlaub, Nebentätigkeit und die Anrechnung anderen Verdienstes wichtige Punkte, die du vor einer Unterschrift klären solltest. Beruflich kann sich der Neustart verzögern, wenn du die Zeit ohne Plan verstreichen lässt.

Darf ich mich während der Freistellung bewerben?

Bewerbungen und Gespräche nutzen viele in dieser Zeit. Ob du schon für einen neuen Arbeitgeber arbeiten darfst und wie sich das auf dein Gehalt auswirkt, hängt von Vertrag und Vereinbarung ab. Kläre das, bevor du zusagst.

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Quellen

Keine Rechtsberatung. Angaben zu Freistellung, Urlaub und Vergütung ohne Gewähr für den Einzelfall, verbindliche Auskunft gibt ein Fachanwalt für Arbeitsrecht. Keine Jobgarantie, Ergebnisse hängen von deiner Umsetzung ab. Autor: Rolf Bleisteiner (Mr. Lebenslauf), Inhaber expert-careers (Personalberatung für Maschinenbau und industrielle Spitzentechnologie seit 2018) und Mitinhaber expert-academy. Weiterführend: Kündigung erhalten: Was tun? · Aufhebungsvertrag: Was jetzt für deine Karriere zählt · Stellenabbau: Was tun, wenn die Kündigung droht?

Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt.

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