Eine Kündigung schreiben heißt als Arbeitnehmer: ein kurzes Schreiben auf Papier, in dem du erklärst, dass dein Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Datum endet, und das du von Hand unterschreibst. Einen Grund musst du nicht nennen. Entscheidend sind drei Dinge: die Schriftform (§ 623 BGB), das richtige Enddatum und ein Nachweis, dass die Kündigung beim Arbeitgeber angekommen ist. Unten findest du ein Muster zum Kopieren und die Fehler, die eine Kündigung unwirksam machen.
Was in die Kündigung gehört
Rechtlich braucht eine Kündigung nur eine klare Aussage: Du willst das Arbeitsverhältnis beenden. Das Wort „Kündigung“ muss nicht einmal fallen, es macht die Sache aber eindeutig. Alles Weitere sorgt dafür, dass es später keinen Streit über Datum, Zugang oder Zeugnis gibt. Ein gutes Kündigungsschreiben hat sieben Teile:
Was nicht hineingehört: Gründe, Kritik an Chef oder Kollegen, Forderungen und Gefühle. Je kürzer das Schreiben, desto weniger Angriffsfläche. Die persönliche Seite der Trennung klärst du im Gespräch, nicht auf Papier.
Muster: Kündigung des Arbeitnehmers
Dieses Muster passt für die ordentliche Kündigung in den meisten Fällen. Ersetze die Angaben in eckigen Klammern, drucke es aus und unterschreibe von Hand.
[Dein Vor- und Nachname]
[Straße, Hausnummer, PLZ, Ort]
[Firma]
[z. Hd. Name der Führungskraft oder Personalabteilung]
[Straße, Hausnummer, PLZ, Ort]
[Ort], [Datum]
Kündigung meines Arbeitsvertrags
Sehr geehrte Frau [Name] / Sehr geehrter Herr [Name],
hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis fristgerecht zum [Datum], hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung und das Beendigungsdatum schriftlich. Außerdem bitte ich um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.
Ich bedanke mich für die Zusammenarbeit und die Erfahrungen der vergangenen Jahre.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift von Hand]
[Vor- und Nachname]
In der Probezeit ersetzt du den Kernsatz durch: „hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis innerhalb der Probezeit fristgerecht zum [Datum], hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“ Die Frist beträgt dann zwei Wochen, wenn der Vertrag nichts anderes sagt (§ 622 Abs. 3 BGB).
Du willst früher gehen, als die Frist erlaubt? Dann kündige trotzdem fristgerecht und ergänze: „Gern bin ich bereit, das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen bereits zum [Datum] zu beenden.“ Ein früheres Ende geht nur, wenn der Arbeitgeber zustimmt, und dann per Aufhebungsvertrag. Prüfe vorher, ob das beim Arbeitslosengeld eine Sperrzeit auslösen kann, falls der neue Job doch nicht klappt.
Hast du Resturlaub, kannst du einen Satz ergänzen: „Meinen Resturlaub von [Zahl] Tagen möchte ich bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nehmen.“ Was mit nicht genommenen Tagen passiert, steht in Urlaubsanspruch bei Kündigung.
Form: Papier und Unterschrift von Hand
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses braucht die Schriftform, die elektronische Form ist ausdrücklich ausgeschlossen (§ 623 BGB). Schriftform heißt: ein Dokument auf Papier, das du eigenhändig mit deinem Namen unterschreibst (§ 126 BGB). Daraus folgt:
| Weg | Wirksam? |
|---|---|
| Ausgedruckter Brief mit Unterschrift von Hand | Ja |
| Handschriftlicher Brief mit Unterschrift | Ja |
| E-Mail, auch mit PDF im Anhang | Nein |
| WhatsApp, SMS, Foto des Briefs | Nein |
| Fax oder eingescannte Unterschrift | Nein |
| Elektronische Signatur | Nein, die elektronische Form ist ausgeschlossen |
| Mündlich im Gespräch | Nein |
Eine Kündigung per E-Mail ist also nicht nur unhöflich, sondern schlicht unwirksam: Dein Arbeitsverhältnis läuft weiter, und die Frist hat nie begonnen. Unterschreibe mit Vor- und Nachnamen, ein Kürzel reicht nicht. Einen Grund musst du bei der ordentlichen Kündigung nicht angeben. Nur wer fristlos kündigt, muss ihn auf Verlangen schriftlich mitteilen (§ 626 Abs. 2 BGB). Wann das möglich ist, steht in Fristlose Kündigung.
Das richtige Enddatum
Ohne andere Regel gilt für dich die gesetzliche Grundfrist: vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB). Vier Wochen sind 28 Tage, nicht ein Monat. Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag können längere Fristen vorsehen, für dich darf die Frist aber nicht länger sein als für den Arbeitgeber (§ 622 Abs. 6 BGB). Die längeren Fristen für lange Betriebszugehörigkeit in § 622 Abs. 2 BGB gelten nach dem Gesetz nur, wenn der Arbeitgeber kündigt, viele Verträge übertragen sie aber auf beide Seiten. Lies deinen Vertrag deshalb genau.
Die Frist beginnt erst, wenn die Kündigung zugegangen ist, nicht mit dem Datum im Briefkopf. Willst du zum 31. Dezember gehen und gilt die Grundfrist, muss die Kündigung spätestens am 3. Dezember beim Arbeitgeber sein. Den genauen Tag rechnest du mit dem Rechner in Kündigungsfrist berechnen aus.
Der Zusatz „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ ist deine Versicherung: Hast du dich verrechnet, gilt die Kündigung zum nächsten zulässigen Termin, statt ganz zu scheitern. Bei einem befristeten Arbeitsvertrag kannst du ordentlich nur kündigen, wenn der Vertrag das ausdrücklich erlaubt.
So kommt die Kündigung sicher an
Eine Kündigung wirkt erst, wenn sie dem Arbeitgeber zugeht (§ 130 BGB). Im Streit musst du beweisen, dass und wann das passiert ist. Die Wege im Vergleich:
- Persönlich übergeben und quittieren lassen. Der sicherste und einfachste Weg. Bring eine Kopie mit und lass dir darauf „Erhalten am [Datum]“ mit Unterschrift bestätigen, am besten von der Personalabteilung oder deiner Führungskraft.
- Übergabe mit Zeugen. Weigert sich jemand zu quittieren, übergib vor einer Person, die den Inhalt des Umschlags kennt und die Übergabe bezeugen kann.
- Bote. Eine Vertrauensperson liest das Schreiben, steckt es selbst in den Umschlag und wirft ihn in den Firmenbriefkasten. Uhrzeit und Datum notiert sie sich.
- Einwurf-Einschreiben nur mit Auslieferungsbeleg. Laut Bundesarbeitsgericht reichen Einlieferungsbeleg und Online-Sendungsstatus allein nicht als Beweis für den Zugang (Urteil vom 30.01.2025, 2 AZR 68/24). Fordere den Auslieferungsbeleg bei der Post an und heb ihn auf. Plane außerdem ein paar Tage Puffer ein.
Vom normalen Brief und vom Übergabe-Einschreiben raten wir ab. Beim einfachen Brief hast du keinen Nachweis, beim Übergabe-Einschreiben liegt oft nur ein Benachrichtigungszettel im Briefkasten, und die Kündigung ist dann noch nicht zugegangen.
Kündigen, aber wohin als Nächstes? Im Karriere-Schritt-Call (197 €, 45 Minuten mit einem erfahrenen Headhunter) prüft ihr deinen Marktwert, das Angebot auf dem Tisch und den besten Zeitpunkt, bevor du unterschreibst.
Karriere-Schritt-Call ansehenDie häufigsten Fehler
- Kündigen, bevor der neue Vertrag unterschrieben ist. Eine zugegangene Kündigung kannst du nur mit Zustimmung des Arbeitgebers zurücknehmen. Erst unterschreiben, dann kündigen. Mehr dazu in Job kündigen: Richtiger Zeitpunkt, Fristen und Ablauf.
- Per E-Mail kündigen. Unwirksam, siehe oben.
- Falsches Datum ohne Rettungssatz. „Hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ gehört in jede Kündigung.
- Den Chef aus dem Brief erfahren lassen. Sag es deiner Führungskraft vorher persönlich. Das kostet fünf unangenehme Minuten und zahlt sich beim Zeugnis und bei späteren Referenzen aus.
- Gründe und Abrechnung im Schreiben. Was du schriftlich kritisierst, liegt für immer in deiner Personalakte.
- Selbst kündigen ohne Anschlussjob, ohne die Folgen zu kennen. Ohne wichtigen Grund droht beim Arbeitslosengeld eine Sperrzeit von in der Regel zwölf Wochen (§ 159 SGB III). Welche Gründe zählen, steht in Selbst kündigen ohne Sperre.
Nach der Kündigung: die nächsten Schritte
Mit dem Zugang der Kündigung beginnt die Zeit bis zum letzten Arbeitstag. Diese Punkte solltest du jetzt erledigen:
- Arbeitsuchend melden, wenn kein neuer Job sicher ist. Spätestens drei Monate vor dem Ende, bei kürzerer Frist innerhalb von drei Tagen nach der Kündigung (§ 38 SGB III).
- Zwischenzeugnis oder Zeugnis anfordern. Du hast Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis (§ 109 GewO). Wie du es liest, zeigt Arbeitszeugnis verstehen.
- Resturlaub und Überstunden klären. Am besten schriftlich, damit am Ende nichts offen bleibt.
- Übergabe sauber planen. Eine gute Übergabe ist der letzte Eindruck, den du hinterlässt. Personaler fragen in Referenzgesprächen genau danach.
- Mit einem Gegenangebot rechnen. Überlege vorher, ob dich mehr Geld überhaupt halten würde. Aus über 600 Vermittlungen wissen wir, dass die Gründe für den Wechsel meist bleiben, auch wenn das Gehalt steigt.
Wie die verschiedenen Kündigungsarten zusammenhängen und welche Rechte du hast, wenn der Arbeitgeber kündigt, steht im Überblick Kündigung des Arbeitsvertrags.
Häufige Fragen zum Kündigungsschreiben
Wie schreibe ich eine Kündigung als Arbeitnehmer?
Ein Satz reicht für die Wirkung: „Hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis fristgerecht zum [Datum], hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“ Dazu gehören deine Adresse, die Firma als Empfänger, Ort und Datum, ein Betreff und deine Unterschrift von Hand. Sinnvoll sind außerdem die Bitte um eine schriftliche Bestätigung und um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.
Muss ich in der Kündigung einen Grund angeben?
Nein. Bei einer ordentlichen Kündigung musst du als Arbeitnehmer keinen Grund nennen. Besser ist es sogar, darauf zu verzichten, weil jede Begründung später gegen dich verwendet werden kann. Nur bei einer fristlosen Kündigung musst du den Grund auf Verlangen des Arbeitgebers schriftlich mitteilen (§ 626 Abs. 2 BGB).
Kann ich per E-Mail oder WhatsApp kündigen?
Nein. Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses braucht die Schriftform, also Papier mit deiner eigenhändigen Unterschrift (§ 623 BGB). E-Mail, WhatsApp, Fax, ein eingescannter Brief und auch eine elektronische Signatur reichen nicht. Eine so verschickte Kündigung ist unwirksam, dein Arbeitsverhältnis läuft weiter.
Welches Datum muss in der Kündigung stehen?
Oben steht das Datum, an dem du das Schreiben verfasst. Im Text nennst du das Datum, zu dem das Arbeitsverhältnis enden soll. Ohne Vertrag oder Tarifvertrag gelten vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende (§ 622 Abs. 1 BGB). Schreibe zusätzlich „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“, dann bleibt die Kündigung auch bei einem Rechenfehler wirksam.
Wie schreibe ich eine freundliche Kündigung?
Halte das Schreiben selbst sachlich und kurz, die persönliche Note gehört ins Gespräch vorher. Ein Satz wie „Ich bedanke mich für die Zusammenarbeit und die Erfahrungen der letzten Jahre“ reicht. Kritik, Gründe oder Vorwürfe haben im Kündigungsschreiben nichts zu suchen, du brauchst noch ein gutes Zeugnis und vielleicht später eine Referenz.
Wie schreibt man eine Kündigung, wenn man in Rente geht?
Prüfe zuerst deinen Arbeits- oder Tarifvertrag. Viele Verträge enden automatisch mit Erreichen der Regelaltersgrenze, dann brauchst du keine Kündigung. Steht dort nichts dazu oder gehst du früher in Rente, kündigst du ganz normal mit deiner Frist zum Tag vor dem Rentenbeginn. Den Rentenantrag stellst du getrennt bei der Deutschen Rentenversicherung.
Kann ich meine Kündigung zurücknehmen?
Nur bis sie dem Arbeitgeber zugegangen ist. Danach ist sie wirksam, und du kannst sie nur noch zurücknehmen, wenn der Arbeitgeber einverstanden ist. Deshalb lohnt es sich, den neuen Arbeitsvertrag unterschrieben in der Hand zu haben, bevor du die Kündigung abgibst.
Der neue Job soll sicher sein, bevor du kündigst? „Dein LebensLAUF zum Traumjob“ gibt dir Playbook, Wordvorlage und Jobsuche-System, für 49 €.
Kurs ansehenQuellen
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch, §§ 126, 130, 622, 623 und 626, abgerufen am 22.10.2026
- Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch III, §§ 38 und 159, abgerufen am 22.10.2026
- Bundesministerium der Justiz: Gewerbeordnung, § 109 Zeugnis, abgerufen am 22.10.2026
- Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 30.01.2025, 2 AZR 68/24 (Zugang per Einwurf-Einschreiben)
Keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr nach dem Stand der genannten Quellen vom 22.10.2026. Fristen aus Arbeits- oder Tarifvertrag gehen der gesetzlichen Grundfrist oft vor. Verbindliche Auskunft geben ein Fachanwalt für Arbeitsrecht, deine Gewerkschaft oder der Betriebsrat. Keine Jobgarantie, Ergebnisse hängen von deiner Umsetzung ab. Autor: Rolf Bleisteiner (Mr. Lebenslauf), Inhaber expert-careers und Mitinhaber expert-academy.
Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt.
