Ein Zwischenzeugnis ist ein Arbeitszeugnis, das du während eines laufenden Arbeitsverhältnisses bekommst. Du kannst es jederzeit erbitten. Einen Anspruch hast du in der Regel bei einem triftigen Grund, etwa wenn deine Führungskraft wechselt, du neue Aufgaben übernimmst, in Elternzeit gehst oder ein Stellenabbau droht. Wer den Anlass sachlich nennt, weckt kein Misstrauen. Und wer ein gutes Zwischenzeugnis in der Schublade hat, ist für einen Wechsel vorbereitet, bevor er ihn braucht. Das ist keine Rechtsberatung, deinen Einzelfall klärt ein Fachanwalt für Arbeitsrecht, deine Gewerkschaft oder der Betriebsrat.

Gute Gründe für ein Zwischenzeugnis

Wann sollte man ein Zwischenzeugnis anfordern? Immer dann, wenn sich etwas ändert, das deine Beurteilung später verwischen könnte. Die Person, die deine Leistung heute am besten kennt, ist morgen vielleicht nicht mehr da.

AnlassWarum jetzt?
Deine Führungskraft wechseltWer dich jahrelang erlebt hat, kann deine Arbeit am besten beschreiben. Der Nachfolger kennt dich noch nicht.
Versetzung oder neue AufgabeDeine bisherigen Leistungen werden festgehalten, bevor neue Themen sie überlagern.
Umstrukturierung, Betriebsübergang, InsolvenzAnsprechpartner verschwinden schnell, Abteilungen werden neu zugeschnitten.
Elternzeit, Pflegezeit, SabbaticalEine längere Pause trennt deinen Werdegang in ein Davor und ein Danach.
Drohender StellenabbauDu brauchst aktuelle Unterlagen, falls es schnell gehen muss.
Bewerbung oder NeuorientierungEin aktueller Nachweis stärkt deine Bewerbung. Diesen Grund nennst du aber nicht unbedingt offen, siehe Mustertext.

Droht in deinem Unternehmen ein Abbau, hilft dir auch Stellenabbau: Was tun, wenn die Kündigung droht?

Hast du Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?

Das Gesetz regelt ausdrücklich nur das Zeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses (§ 109 Absatz 1 GewO). Für das Zwischenzeugnis gibt es zwei Wege:

  • Tarifvertrag: Im öffentlichen Dienst heißt es in § 35 Absatz 2 TVöD: „Aus triftigen Gründen können Beschäftigte auch während des Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis verlangen (Zwischenzeugnis).“ Viele andere Tarifverträge enthalten ähnliche Regeln, ein Blick in deinen lohnt sich.
  • Ohne Tarifvertrag: Die Rechtsprechung leitet den Anspruch aus den Nebenpflichten des Arbeitsverhältnisses ab (§ 241 Absatz 2 BGB). Voraussetzung ist ein triftiger Grund, der bloße Wunsch reicht nicht.

In der Praxis wird es selten so weit kommen. Die meisten Arbeitgeber stellen ein Zwischenzeugnis aus, wenn du sachlich darum bittest. Wichtig ist eine Folge: Ein Zwischenzeugnis bindet den Arbeitgeber grundsätzlich für das spätere Endzeugnis, soweit es um denselben Zeitraum geht. Er darf nur abweichen, wenn spätere Leistungen oder späteres Verhalten das rechtfertigen.

So läuft es ab

1 Anlass Welcher Grund trägt? 2 Bitten erst Gespräch, dann E-Mail 3 Prüfen Aufgaben, Note, Formulierungen 4 Ablegen für die nächste Bewerbung Ein Termin von zwei bis drei Wochen ist eine faire Bitte.
Schematisch: vom Anlass bis zum fertigen Zwischenzeugnis in deinen Bewerbungsunterlagen.

Bitten, ohne Misstrauen zu wecken: Mustertext

Die größte Sorge vieler Menschen: „Wenn ich ein Zwischenzeugnis will, denkt mein Chef, ich gehe.“ Das lässt sich vermeiden. Nenne einen sachlichen Anlass, den es wirklich gibt, und sprich es zuerst kurz persönlich an, bevor die E-Mail kommt. Wer offen fragt, wirkt nicht heimlich.

Ein Mustertext, den du anpassen kannst:

Betreff: Bitte um ein qualifiziertes Zwischenzeugnis

Hallo Frau Muster,

wie gestern kurz besprochen, möchte ich Sie um ein qualifiziertes Zwischenzeugnis bitten. Anlass ist der Wechsel in der Bereichsleitung zum 1. Dezember. Mir ist wichtig, dass meine Aufgaben und Ergebnisse der letzten Jahre von jemandem beschrieben werden, der sie aus der Nähe kennt.

Gern schicke ich Ihnen eine Übersicht meiner Aufgaben und Projekte als Grundlage. Wäre ein Zeugnis bis zum 15. November möglich?

Vielen Dank und viele Grüße
Max Beispiel

Drei Tipps aus der Personalberatung:

  • Liefere eine Aufgabenliste mit. Viele Führungskräfte sind froh darüber, und du bestimmst mit, was drinsteht. Nenne Verantwortung, Projekte und Ergebnisse mit Zahlen.
  • Bitte um ein qualifiziertes Zeugnis, also mit Leistung und Verhalten. Ein einfaches Zeugnis über Art und Dauer der Tätigkeit hilft dir bei einer Bewerbung kaum.
  • Wähle den Zeitpunkt. Nach einem erfolgreichen Projekt oder einem guten Mitarbeitergespräch ist die Stimmung besser als mitten in einem Konflikt. Wie du so ein Gespräch vorbereitest, steht in Mitarbeitergespräch vorbereiten.

Willst du dich bewerben und gibt es keinen anderen Anlass? Dann ist „zur Dokumentation meiner bisherigen Entwicklung“ eine ehrliche, neutrale Formulierung. Sie begründet aber keinen Anspruch, du bist dann auf das Entgegenkommen deines Arbeitgebers angewiesen.

Das Zwischenzeugnis prüfen

Ein Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein und darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als die aus der äußeren Form oder dem Wortlaut ersichtliche Aussage über dich zu treffen (§ 109 Absatz 2 GewO). Prüfe vor allem:

  • Vollständigkeit: Sind deine wichtigsten Aufgaben und Projekte drin, in der richtigen Gewichtung?
  • Leistung und Verhalten: Wie werden Arbeitsweise, Ergebnisse und Zusammenarbeit bewertet?
  • Zeugnissprache: Klingt „stets zu unserer Zufriedenheit“ gut, ist es aber nicht unbedingt. Wie du Formulierungen liest, steht in Arbeitszeugnis verstehen.
  • Form: Briefkopf, Datum, Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person.

Findest du etwas, das nicht stimmt, bitte sachlich um eine Korrektur und schlage eine Formulierung vor. Das ist normal und kein Affront.

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Was es dir für den nächsten Schritt bringt

Ein frisches Zwischenzeugnis ist ein Baustein, kein Selbstläufer. In der Personalberatung sehen wir immer wieder: Gewinnen tun die Bewerbungen, bei denen Lebenslauf, Zeugnisse und Gesprächsbeispiele dieselbe Geschichte erzählen. Drei Dinge helfen dir dabei:

  • Erfolge übernehmen. Was im Zeugnis gelobt wird, gehört mit Zahlen in deinen Lebenslauf. Eine Anleitung steht im Lebenslauf-Leitfaden.
  • Persönliche Stimmen ergänzen. Eine Führungskraft, die geht, schreibt dir vielleicht zusätzlich eine Empfehlung. Wie das geht, steht in Empfehlungsschreiben.
  • Aus der Anstellung heraus suchen. Mit aktuellen Unterlagen kannst du Chancen in Ruhe prüfen, statt unter Druck zu entscheiden.

Häufige Fragen zum Zwischenzeugnis

Kann ich ohne Grund ein Zwischenzeugnis anfordern?

Bitten kannst du jederzeit, und viele Arbeitgeber stellen ein Zwischenzeugnis auch ohne besonderen Anlass aus. Einen Anspruch hast du in der Regel aber nur bei einem triftigen Grund. Ohne Tarifvertrag leitet die Rechtsprechung ihn aus den Nebenpflichten des Arbeitsverhältnisses ab (§ 241 Absatz 2 BGB), der bloße Wunsch reicht dafür nicht. Das ist keine Rechtsberatung.

Wie formuliere ich die Bitte um ein Zwischenzeugnis?

Kurz, sachlich und mit Anlass: Nenne den Grund, etwa den Wechsel deiner Führungskraft oder eine neue Aufgabe, bitte um ein qualifiziertes Zwischenzeugnis über Aufgaben, Leistung und Verhalten und nenne einen realistischen Termin. Am besten sprichst du es vorher kurz im Gespräch an und schickst die Bitte dann schriftlich per E-Mail.

Welche Gründe gibt es für ein Zwischenzeugnis?

Anerkannt sind zum Beispiel ein Wechsel der Führungskraft, eine Versetzung oder neue Aufgaben, ein Betriebsübergang oder eine Umstrukturierung, eine längere Unterbrechung wie Elternzeit oder Sabbatical und eine bevorstehende Beendigung, etwa bei drohendem Stellenabbau. Auch die Vorlage bei einer Behörde oder einem Gericht kann ein Grund sein.

Ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein Zwischenzeugnis auszustellen?

Gesetzlich geregelt ist nur das Zeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses (§ 109 GewO). Für das Zwischenzeugnis gilt: Im öffentlichen Dienst sieht § 35 Absatz 2 TVöD es bei triftigen Gründen ausdrücklich vor, andere Tarifverträge haben ähnliche Regeln. Ohne Tarifvertrag besteht nach der Rechtsprechung bei einem triftigen Grund ebenfalls ein Anspruch. Ob er in deinem Fall greift, klärt ein Fachanwalt oder der Betriebsrat.

Ist das Zwischenzeugnis für das Endzeugnis bindend?

Grundsätzlich ja, für den Zeitraum, den es abdeckt. Der Arbeitgeber darf im Endzeugnis nur abweichen, wenn spätere Leistungen oder späteres Verhalten das rechtfertigen. Deshalb lohnt es sich, ein gutes Zwischenzeugnis gut aufzubewahren.

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Quellen

Keine Rechtsberatung. Angaben zu Anspruch und Zeugnisinhalt ohne Gewähr und nach dem Stand der genannten Quellen vom 06.10.2026, verbindliche Auskunft für deinen Einzelfall geben ein Fachanwalt für Arbeitsrecht, deine Gewerkschaft oder der Betriebsrat. Keine Jobgarantie, Ergebnisse hängen von deiner Umsetzung ab. Autor: Rolf Bleisteiner (Mr. Lebenslauf), Inhaber expert-careers und Mitinhaber expert-academy.

Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt.

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