Eine Kündigung zurücknehmen kann keine Seite allein, sobald sie beim Empfänger angekommen ist. Ab diesem Moment ist sie wirksam. Eine „Rücknahme“ ist dann rechtlich nur noch ein Angebot, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, und die andere Seite muss zustimmen. Das gilt für deine eigene Kündigung genauso wie für die Kündigung durch den Arbeitgeber. Einseitig zurückziehen kannst du eine Kündigung nur, wenn dein Widerruf spätestens gleichzeitig mit ihr ankommt (§ 130 Abs. 1 BGB). Hier liest du, wie du in beiden Richtungen vorgehst, worauf du bei der Einigung achten musst und welche Frist du nie verpassen darfst.
Der Grundsatz: Zugang entscheidet
Eine Kündigung wird wirksam, wenn sie dem Empfänger zugeht, also in seinen Machtbereich gelangt: persönlich übergeben oder in den Briefkasten eingeworfen zu einer Zeit, zu der man mit einer Leerung rechnen darf (§ 130 BGB). Bis dahin ist sie nur ein Brief. Danach hat sie das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Datum beendet, und das lässt sich nicht mehr einseitig ändern.
In der Praxis spielt der Widerruf kaum eine Rolle, weil eine Kündigung meist persönlich übergeben wird. Ist sie per Post unterwegs, kann ein Anruf beim Empfänger oder eine E-Mail, die vor dem Brief ankommt, sie noch stoppen. Verlass dich darauf aber nicht: Ob der Widerruf rechtzeitig angekommen ist, musst im Streit du beweisen.
Die eigene Kündigung zurücknehmen
Das neue Angebot ist geplatzt, der alte Chef hat ein überzeugendes Gegenangebot gemacht, oder du hast im Ärger gekündigt und es am Abend bereut: Gründe gibt es viele. Rechtlich brauchst du in allen Fällen die Zustimmung deines Arbeitgebers. Ein Anspruch darauf besteht nicht. So gehst du vor:
- Schnell und persönlich reden. Je früher, desto besser, bevor die Stelle ausgeschrieben oder ein Nachfolger gefunden ist. Sag offen, warum du bleiben möchtest, ohne lange Rechtfertigung.
- Schriftlich festhalten. Stimmt dein Arbeitgeber zu, lass dir das schriftlich geben. Am besten in einer kurzen Vereinbarung, die beide unterschreiben.
- Die richtigen Punkte regeln. In die Vereinbarung gehört, dass das Arbeitsverhältnis unverändert und ohne Unterbrechung fortgesetzt wird. Damit bleiben Betriebszugehörigkeit, Kündigungsfristen, Urlaub und dein Kündigungsschutz so, wie sie waren.
- Neuen Arbeitgeber informieren. Hattest du schon einen neuen Vertrag unterschrieben, musst du dort ebenfalls kündigen oder einen Aufhebungsvertrag schließen. Ein Vertrag, den du einfach nicht antrittst, kann Schadensersatz oder eine vereinbarte Vertragsstrafe auslösen.
Sagt dein Arbeitgeber nein, endet das Arbeitsverhältnis wie gekündigt. Fehlt dann ein Anschlussjob, droht beim Arbeitslosengeld eine Sperrzeit. Was du dann tun kannst, steht in Selbst kündigen ohne Sperre. Damit es gar nicht so weit kommt: Kündige erst, wenn der neue Vertrag unterschrieben ist, wie in Kündigung schreiben als Arbeitnehmer beschrieben.
Ausnahmen: Anfechtung und Formfehler
In wenigen Fällen kommst du auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers aus deiner Kündigung heraus:
| Fall | Was gilt |
|---|---|
| Kündigung nur mündlich, per E-Mail oder WhatsApp | Unwirksam, weil die Schriftform fehlt (§ 623 BGB). Es gibt nichts zurückzunehmen, stell aber schnell klar, dass du weiterarbeitest. |
| Kündigung unter Drohung, zum Beispiel „Kündige selbst, sonst zeigen wir dich an“ | Anfechtbar, wenn ein verständiger Arbeitgeber so nicht gedroht hätte (§ 123 BGB). Frist: ein Jahr ab Ende der Zwangslage (§ 124 BGB). |
| Arglistige Täuschung durch den Arbeitgeber | Ebenfalls anfechtbar nach § 123 BGB, Frist ein Jahr ab Entdecken. |
| Irrtum über den Inhalt, zum Beispiel ein falsches Formular unterschrieben | Anfechtbar nach § 119 BGB, aber nur unverzüglich (§ 121 BGB). Ein Irrtum über die Folgen reicht nicht. |
| Kündigung im Ärger oder Frust | Wirksam. Ärger ist kein Anfechtungsgrund. Nur wenn du in diesem Moment nicht mehr wusstest, was du tust, kann sie nichtig sein (§ 105 Abs. 2 BGB). |
Eine Anfechtung ist ein schwieriges Feld mit hohen Hürden beim Beweis. Lass dich in diesen Fällen sofort von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder deiner Gewerkschaft beraten, denn die Fristen sind kurz.
Wenn der Arbeitgeber die Kündigung zurückzieht
Häufig passiert das, wenn der Arbeitgeber merkt, dass die Kündigung vor Gericht kaum halten würde, oder wenn sich die Lage im Betrieb geändert hat. Für dich gilt: Du musst nicht zustimmen. Die Rücknahme ist ein Angebot, das du annehmen oder ablehnen kannst.
- Du nimmst an: Das Arbeitsverhältnis läuft weiter, als hätte es die Kündigung nie gegeben. Hat dich der Arbeitgeber in der Zwischenzeit nicht beschäftigt, steht dir der Lohn für diese Zeit in der Regel trotzdem zu (Annahmeverzug, § 615 BGB). Halte das in der Einigung fest.
- Du lehnst ab: Läuft eine Kündigungsschutzklage, geht das Verfahren weiter, und das Gericht prüft die Kündigung. Ist dir die Rückkehr nicht mehr zumutbar, kannst du beantragen, dass das Gericht das Arbeitsverhältnis gegen eine Abfindung auflöst (§ 9 KSchG). Hast du schon einen neuen Job, kannst du nach einem gewonnenen Prozess binnen einer Woche erklären, dass du nicht zurückkommst (§ 12 KSchG).
Die wichtigste Regel: Die Klagefrist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung läuft weiter, auch wenn dein Chef im Gespräch andeutet, er werde die Kündigung zurücknehmen (§ 4 KSchG). Verpasst du sie, gilt die Kündigung als wirksam (§ 7 KSchG), und eine bloße mündliche Zusage hilft dir dann nicht mehr. Reiche die Klage also fristgerecht ein oder lass dir die Rücknahme vorher schriftlich bestätigen und nimm sie schriftlich an. Wie die Klage abläuft, steht in Kündigungsschutzklage. Gibt es einen Betriebsrat, kannst du dort zusätzlich binnen einer Woche Einspruch einlegen (§ 3 KSchG). Das ersetzt die Klage aber nicht.
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Du bittest um Rücknahme deiner eigenen Kündigung (nach dem Gespräch, als Bestätigung):
Sehr geehrte Frau [Name] / Sehr geehrter Herr [Name],
mit Schreiben vom [Datum] habe ich mein Arbeitsverhältnis zum [Datum] gekündigt. Wie besprochen, möchte ich das Arbeitsverhältnis gern fortsetzen. Ich schlage vor, dass wir die Kündigung einvernehmlich aufheben und das Arbeitsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen und ohne Unterbrechung fortgeführt wird.
Bitte bestätigen Sie mir Ihr Einverständnis schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Du nimmst die Rücknahme durch den Arbeitgeber an:
Sehr geehrte Frau [Name] / Sehr geehrter Herr [Name],
Sie haben mir am [Datum] mitgeteilt, dass Sie die Kündigung vom [Datum] zurücknehmen. Ich nehme Ihr Angebot an, das Arbeitsverhältnis zu unveränderten Bedingungen und ohne Unterbrechung fortzusetzen. Ich gehe davon aus, dass die Vergütung für den Zeitraum seit [Datum] nachgezahlt wird.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Läuft schon ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht, sprich die Annahme vorher mit deinem Anwalt ab. Oft wird die Einigung dann als Vergleich im Verfahren festgehalten.
Zurück in den alten Job: eine gute Idee?
Rechtlich ist die Rücknahme schnell geregelt. Die schwierigere Frage ist, ob die Rückkehr gut geht. Aus über 600 Vermittlungen wissen wir, dass die Gründe für einen Wechsel meist bleiben, auch wenn das Gehalt steigt. Und nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber ist das Vertrauen auf beiden Seiten oft beschädigt. Stell dir vor der Entscheidung drei Fragen:
- Hat sich an dem, was dich zur Kündigung gebracht hat, wirklich etwas geändert, oder nur am Geld?
- Wie wird deine Führungskraft dich in einem Jahr sehen: als jemanden, der geblieben ist, oder als jemanden, der gehen wollte?
- Was sagt der Markt? Weißt du, was du draußen wert bist?
Wenn du nach einer Arbeitgeberkündigung zurückkehrst, behandle die ersten Monate wie einen Neustart: Erwartungen klären, sichtbar liefern, Konflikte früh ansprechen. Wie du überhaupt einschätzt, ob du gehen solltest, steht in Job kündigen: Richtiger Zeitpunkt, Fristen und Ablauf. Den Überblick über alle Formen der Kündigung findest du unter Kündigung des Arbeitsvertrags.
Häufige Fragen zur Rücknahme einer Kündigung
Kann man eine Kündigung zurückziehen?
Einseitig nur, solange sie noch nicht angekommen ist: Ein Widerruf wirkt, wenn er spätestens gleichzeitig mit der Kündigung zugeht (§ 130 Abs. 1 BGB). Ist die Kündigung einmal zugegangen, kann sie keine Seite mehr allein zurücknehmen. Möglich ist dann nur eine Einigung: Die Rücknahme gilt als Angebot, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, und die andere Seite muss zustimmen.
Kann der Arbeitgeber eine Kündigung zurücknehmen?
Nur mit deiner Zustimmung. Erklärt der Arbeitgeber, er nehme die Kündigung zurück, ist das ein Angebot, das Arbeitsverhältnis zu den alten Bedingungen fortzusetzen. Du kannst es annehmen oder ablehnen. Lehnst du ab und hast du Kündigungsschutzklage erhoben, läuft das Verfahren weiter, und das Gericht prüft die Kündigung.
Muss ich die Rücknahme der Kündigung durch den Arbeitgeber annehmen?
Nein. Du entscheidest frei. Ist dir eine Rückkehr nicht mehr zumutbar, etwa wegen der Umstände der Kündigung, kannst du im Kündigungsschutzprozess beantragen, dass das Gericht das Arbeitsverhältnis gegen eine Abfindung auflöst (§ 9 KSchG). Hast du schon einen neuen Job, kannst du nach gewonnenem Prozess innerhalb einer Woche erklären, dass du nicht zurückkehrst (§ 12 KSchG).
Wie lange habe ich Zeit, einer Kündigung zu widersprechen?
Einen förmlichen Widerspruch gegen eine Kündigung gibt es nicht. Entscheidend ist die Kündigungsschutzklage: Sie muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang beim Arbeitsgericht sein (§ 4 KSchG), sonst gilt die Kündigung als wirksam. Gibt es einen Betriebsrat, kannst du dort innerhalb einer Woche Einspruch einlegen (§ 3 KSchG). Die Klagefrist läuft trotzdem weiter.
Kann ich meine Kündigung zurücknehmen, wenn ich sie im Streit ausgesprochen habe?
Eine schriftlich unterschriebene Kündigung bleibt auch im Ärger wirksam. Du kannst den Arbeitgeber nur bitten, sie einvernehmlich aufzuheben. Eine mündliche Kündigung im Streit ist dagegen unwirksam, weil die Schriftform fehlt (§ 623 BGB). Stell in diesem Fall schnell klar, dass du weiterarbeiten willst, und erscheine wie gewohnt.
Kann man nach einer Kündigung wieder eingestellt werden?
Ja, wenn beide Seiten das wollen. Rechtlich ist das eine neue Vereinbarung. Wichtig ist, schriftlich festzuhalten, dass das Arbeitsverhältnis ohne Unterbrechung und zu den alten Bedingungen weiterläuft, damit Betriebszugehörigkeit, Urlaub und Kündigungsschutz erhalten bleiben.
Kann eine fristlose Kündigung zurückgenommen werden?
Ja, nach denselben Regeln: Ist sie zugegangen, braucht die Rücknahme die Zustimmung der anderen Seite. Bei einer fristlosen Kündigung durch den Arbeitgeber gilt ebenfalls die Klagefrist von drei Wochen. Verlass dich nicht auf eine mündliche Zusage, die Kündigung zurückzunehmen, sondern reiche die Klage fristgerecht ein oder lass dir die Einigung schriftlich geben.
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Kurs ansehenQuellen
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch, §§ 105, 119, 121, 123, 124, 130, 615 und 623, abgerufen am 23.10.2026
- Bundesministerium der Justiz: Kündigungsschutzgesetz, §§ 3, 4, 7, 9 und 12, abgerufen am 23.10.2026
Keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr nach dem Stand der genannten Quellen vom 23.10.2026. Ob eine Rücknahme, eine Anfechtung oder eine Klage in deinem Fall sinnvoll ist, klärt ein Fachanwalt für Arbeitsrecht oder deine Gewerkschaft. Keine Jobgarantie, Ergebnisse hängen von deiner Umsetzung ab. Autor: Rolf Bleisteiner (Mr. Lebenslauf), Inhaber expert-careers und Mitinhaber expert-academy.
Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt.
