Bossing ist Mobbing durch Vorgesetzte: Eine Führungskraft greift dich über Wochen oder Monate gezielt an, schließt dich aus oder setzt dich so unter Druck, dass du dich klein fühlst oder gehen sollst. Was hilft, ist ein klarer Ablauf. Erkenne das Muster, dokumentiere jeden Vorfall, hol dir Unterstützung und entscheide dann in Ruhe, ob du bleibst oder wechselst. Das ist keine Rechtsberatung. Deinen Einzelfall klärt ein Fachanwalt für Arbeitsrecht, deine Gewerkschaft oder der Betriebsrat, gesundheitliche Fragen deine Ärztin oder dein Arzt.
Was ist Bossing?
Bossing ist Mobbing „von oben“: Nicht Kollegen, sondern die eigene Führungskraft ist der Ausgangspunkt. Im Gesetz gibt es den Begriff Mobbing nicht. Das Bundesarbeitsgericht beschreibt Mobbing als „fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen“, die in ihrer Gesamtheit das Persönlichkeitsrecht, die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen (Urteil vom 16.05.2007, 8 AZR 709/06).
Das heißt im Alltag: Ein einzelner harter Satz, eine berechtigte Kritik an deiner Arbeit oder ein schlechter Tag deines Chefs ist noch kein Bossing. Es geht um ein System, also viele Handlungen, die sich wiederholen und in dieselbe Richtung zielen. Bei Vorgesetzten ist das besonders belastend, weil sie über deine Aufgaben, deine Beurteilung und oft über dein Gehalt mitentscheiden.
Häufig wird in diesem Zusammenhang vom „narzisstischen Chef“ gesprochen. Ob jemand eine Persönlichkeitsstörung hat, kann nur eine Fachperson beurteilen, und für dich spielt es kaum eine Rolle. Entscheidend ist das Verhalten, das du beobachten und belegen kannst.
10 Anzeichen für Bossing
Einzeln kann jeder Punkt harmlos sein. Treffen mehrere über Wochen zu, lohnt ein genauer Blick:
- Kritik vor anderen, oft unsachlich oder ohne konkretes Beispiel.
- Aufgaben werden dir entzogen oder du bekommst nur noch Arbeiten weit unter deiner Qualifikation.
- Unerfüllbare Vorgaben: Fristen, die niemand schaffen kann, oder Ziele, die sich ständig ändern.
- Informationen fehlen dir, die andere bekommen, etwa Einladungen, Protokolle oder Entscheidungen.
- Kontrolle nur bei dir: Jede Kleinigkeit wird geprüft, bei anderen nicht.
- Abwertende Bemerkungen über deine Person, dein Alter, deine Herkunft oder dein Privatleben.
- Erfolge werden ignoriert oder anderen zugeschrieben.
- Drohungen mit Abmahnung, Versetzung oder Kündigung ohne erkennbaren Anlass.
- Isolation: Kollegen werden auf Abstand zu dir gebracht oder halten sich bewusst raus.
- Deine Beurteilung kippt plötzlich, obwohl sich deine Arbeit nicht verändert hat.
Fühlst du dich eher ausgelaugt und unterfordert, ohne dass jemand dich angreift, passt vielleicht ein anderes Bild besser, etwa ein Boreout oder eine innere Kündigung.
Dein Ablauf in vier Schritten
Bossing dokumentieren: das Mobbing-Tagebuch
Im Streitfall musst du konkrete Vorfälle benennen können. Ein allgemeines „Mein Chef mobbt mich“ reicht nicht. Deshalb ist ein Tagebuch dein wichtigstes Werkzeug. Halte zu jedem Vorfall fest:
- Datum, Uhrzeit und Ort
- Was genau passiert ist, möglichst im Wortlaut
- Wer beteiligt war und wer es mitbekommen hat (mögliche Zeugen)
- Welche Folgen es für dich hatte: Aufgaben, Termine, Gesundheit, Schlaf
- Belege, etwa E-Mails oder Chatnachrichten, soweit du sie rechtmäßig besitzt
Führe das Tagebuch privat und zeitnah, nicht auf Firmenrechnern. Kopiere keine vertraulichen Firmendaten nach Hause, das kann dir selbst schaden. Und schreibe sachlich: Beschreibe, was passiert ist, nicht, was du darüber denkst. Das macht die Notizen glaubwürdiger.
Wer dir hilft
| Ansprechpartner | Wobei | Gut zu wissen |
|---|---|---|
| Betriebsrat | Beschwerde, Vermittlung, Begleitung in Gespräche | Du darfst dich beschweren und ein Betriebsratsmitglied hinzuziehen, Nachteile dürfen dir daraus nicht entstehen (§ 84 BetrVG). Der Betriebsrat kann deine Beschwerde aufnehmen (§ 85 BetrVG). |
| Personalabteilung oder nächsthöhere Führungsebene | Klärung, Versetzung, Konfliktgespräch | Geht es um eine Benachteiligung etwa wegen Alter, Geschlecht oder Herkunft, gibt es zusätzlich ein Beschwerderecht nach § 13 AGG. |
| Ärztin oder Arzt | Gesundheit, Arbeitsunfähigkeit | Sprich die Belastung im Job offen an. Ob du krankgeschrieben wirst, ist eine ärztliche Entscheidung. |
| Fachanwalt für Arbeitsrecht oder Gewerkschaft | Rechte, Fristen, Ansprüche | Vor jeder Kündigung, jedem Aufhebungsvertrag und jeder Klage. |
| Vertraute Menschen außerhalb der Firma | Einordnung, Rückhalt | Ein Blick von außen hilft zu unterscheiden, was Muster und was Einzelfall ist. |
Wenn du die Sache selbst ansprechen willst, dann sachlich und mit Beispielen aus deinem Tagebuch: „In den letzten Wochen ist mehrfach Folgendes passiert … Ich möchte das klären, weil es meine Arbeit beeinträchtigt.“ Bring zu solchen Gesprächen am besten eine Vertrauensperson mit, etwa aus dem Betriebsrat.
Ist Bossing strafbar? Die Rechtslage in Kürze
Einen Straftatbestand „Mobbing“ gibt es nicht. Einzelne Handlungen können aber strafbar sein, etwa eine Beleidigung (§ 185 StGB), eine Nötigung oder eine Körperverletzung. Arbeitsrechtlich hat dein Arbeitgeber Rücksichtnahmepflichten gegenüber deinen Rechten und Interessen (§ 241 Absatz 2 BGB).
Schadensersatz kommt in Betracht, wenn etwa deine Gesundheit verletzt wurde (§ 823 BGB), dann kann auch eine Entschädigung in Geld für den immateriellen Schaden verlangt werden, also Schmerzensgeld (§ 253 Absatz 2 BGB). In der Praxis sind die Hürden hoch: Du musst die einzelnen Vorfälle und ihre Folgen belegen. Genau deshalb ist das Tagebuch so wichtig. Ob sich ein Rechtsstreit für dich lohnt, prüft ein Fachanwalt. Das hier ist keine Rechtsberatung.
Bleiben oder gehen?
Aus 17 Jahren Personalberatung kennen wir beide Wege: Manche Konflikte lösen sich, weil die Führungskraft wechselt oder das Unternehmen eingreift. Oft aber kostet das Aushalten mehr, als es bringt. Ist es noch ein normaler Konflikt und kein Bossing, hilft oft ein vorbereitetes Gespräch, siehe Konflikte am Arbeitsplatz lösen. Diese Signale helfen bei der Einordnung:
| Eher bleiben und klären | Eher den Wechsel planen |
|---|---|
| Betriebsrat oder Personalabteilung nehmen die Beschwerde ernst und handeln | Die Beschwerde bleibt folgenlos oder wird gegen dich gewendet |
| Eine Versetzung in ein anderes Team ist realistisch | Es gibt intern keine Alternative zu dieser Führungskraft |
| Die Führungskraft wechselt absehbar | Die Geschäftsleitung deckt das Verhalten |
| Du hast Rückhalt im Team | Du bist isoliert und deine Gesundheit leidet dauerhaft |
Stehen die meisten Haken rechts, ist ein geplanter Wechsel oft der gesündere Weg. Er ist keine Niederlage, sondern eine Entscheidung für dich. Wie du den Zeitpunkt wählst, steht in Job kündigen: der richtige Zeitpunkt. Wenn weniger der Chef als der Job an sich das Problem ist, hilft Unzufrieden im Job. Und wenn die Belastung schon an deiner Energie zehrt, lies Der Wechsel, bevor die Belastung entscheidet.
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Karriere-Schritt-Call ansehenDen Wechsel vorbereiten
- Nicht im Affekt kündigen. Eine eigene Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag kann Folgen für dein Arbeitslosengeld haben. Lass dich vorher beraten und such möglichst aus der laufenden Anstellung heraus.
- Zwischenzeugnis sichern. Solange deine Beurteilung noch fair ist, ist ein Zwischenzeugnis Gold wert. Wie du es anforderst, ohne Misstrauen zu wecken, steht in Zwischenzeugnis anfordern.
- Marktwert klären. Wer unter Druck steht, nimmt schnell das erstbeste Angebot. Mehr dazu in Marktwert richtig einschätzen.
- Lebenslauf aktualisieren. Deine Erfolge gehören dir, auch wenn dein Chef sie ignoriert. Schreib sie mit Zahlen auf, solange du sie noch genau weißt. Eine Anleitung steht im Lebenslauf-Leitfaden.
- Diskret suchen. Wie das auf LinkedIn geht, ohne dass es im Büro auffällt, liest du in LinkedIn Jobsuche.
Im Vorstellungsgespräch darüber sprechen
Die Frage „Warum wollen Sie wechseln?“ kommt sicher. Die Versuchung ist groß, die ganze Geschichte zu erzählen. Tu es nicht. Recruiter hören bei Klagen über den alten Chef vor allem eines: Risiko. Bleib sachlich, kurz und nach vorn gerichtet:
„Die Zusammenarbeit mit meiner Führungskraft hat nicht gut gepasst, und intern gab es keine Alternative. Deshalb suche ich ein Umfeld, in dem ich meine Erfahrung in … wieder voll einbringen kann.“
Danach sofort zu dem, was du kannst und suchst. Keine Namen, keine Details, kein Nachtreten. Fragt jemand nach, reicht ein Satz mehr: „Es gab unterschiedliche Vorstellungen von Führung. Ich habe daraus gelernt, worauf ich bei meinem nächsten Arbeitgeber achte.“ Welche Fragen du selbst stellen solltest, um so etwas beim nächsten Mal früh zu erkennen, steht in Fragen an den Arbeitgeber.
Häufige Fragen zu Bossing
Wie äußert sich Bossing?
Bossing zeigt sich als Muster, nicht als einzelner schlechter Tag. Typisch sind ständige Kritik vor anderen, entzogene Aufgaben oder Informationen, unerfüllbare Fristen, Ausschluss aus Meetings, gezielte Kontrolle nur bei dir und abwertende Bemerkungen. Entscheidend ist, dass sich die Handlungen über Wochen wiederholen und in eine Richtung zielen: dich kleinzumachen oder loszuwerden.
Wie kann man Bossing nachweisen?
Vor allem über eine lückenlose Dokumentation. Notiere jeden Vorfall mit Datum, Uhrzeit, Ort, Wortlaut, beteiligten Personen, Zeugen und Folgen für dich. Bewahre E-Mails und Nachrichten auf, soweit du sie rechtmäßig besitzt. Im Streitfall musst du konkrete Vorfälle darlegen, pauschale Vorwürfe reichen nicht. Wie du das für deinen Fall aufbereitest, klärt ein Fachanwalt für Arbeitsrecht oder deine Gewerkschaft.
Ist Bossing strafbar?
Mobbing oder Bossing ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Einzelne Handlungen können aber strafbar sein, zum Beispiel eine Beleidigung (§ 185 StGB), eine Nötigung oder eine Körperverletzung. Zivilrechtlich können Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld entstehen, die Hürden dafür sind hoch. Das ist keine Rechtsberatung.
Wie reagiert man auf Bossing?
Ruhig und planvoll: dokumentieren, Verbündete suchen, die Sache sachlich ansprechen oder dich an Betriebsrat oder Personalabteilung wenden. Nach § 84 BetrVG darfst du dich beschweren, und daraus dürfen dir keine Nachteile entstehen. Parallel solltest du deine Optionen prüfen: interne Versetzung oder ein geplanter Wechsel. Nicht im Affekt kündigen, sondern aus einer stabilen Lage heraus entscheiden.
Kann ich mich wegen Mobbing krankschreiben lassen?
Ob du arbeitsunfähig bist, entscheidet deine Ärztin oder dein Arzt, nicht der Anlass. Wenn dich die Situation krank macht, gehört das in ärztliche Hände. Sprich offen über die Belastung im Job, damit sie in die Behandlung einfließen kann. Eine Krankschreibung löst das Problem am Arbeitsplatz aber nicht, sie verschafft dir Zeit für die nächsten Schritte.
Quellen
- Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 16.05.2007, 8 AZR 709/06 (dejure.org)
- § 84 BetrVG, Beschwerderecht (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 06.10.2026
- § 85 BetrVG, Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 06.10.2026
- § 13 AGG, Beschwerderecht (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 06.10.2026
- § 241 BGB, Pflichten aus dem Schuldverhältnis (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 06.10.2026
- § 823 BGB, Schadensersatzpflicht (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 06.10.2026
- § 253 BGB, Immaterieller Schaden (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 06.10.2026
- § 185 StGB, Beleidigung (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 06.10.2026
Keine Rechtsberatung und keine medizinische Beratung. Angaben ohne Gewähr nach dem Stand der genannten Quellen vom 06.10.2026, verbindliche Auskunft für deinen Einzelfall geben ein Fachanwalt für Arbeitsrecht, deine Gewerkschaft oder der Betriebsrat, bei gesundheitlichen Fragen deine Ärztin oder dein Arzt. Keine Jobgarantie, Ergebnisse hängen von deiner Umsetzung ab. Autor: Rolf Bleisteiner (Mr. Lebenslauf), Inhaber expert-careers und Mitinhaber expert-academy.
Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt.
