Mobbing am Arbeitsplatz sind wiederholte, gezielte Angriffe gegen eine Person über einen längeren Zeitraum: Herabsetzen, Ausgrenzen, Schikanieren oder Bloßstellen, bis sich die betroffene Person kaum noch wehren kann. Es geht von Kollegen aus, von Vorgesetzten oder von beiden. Laut Mobbing-Report 2024 des Bundesarbeitsministeriums betrifft das rund 6,5 Prozent der Beschäftigten in Deutschland. Was hilft, ist ein klarer Ablauf: Muster erkennen, jeden Vorfall belegen, Unterstützung holen und dann in Ruhe entscheiden, ob du bleibst oder wechselst. Das ist keine Rechtsberatung und keine medizinische Beratung, aber ein Fahrplan aus 17 Jahren Personalberatung.

Was ist Mobbing am Arbeitsplatz?

Im Gesetz steht der Begriff Mobbing nicht. Das Bundesarbeitsgericht beschreibt Mobbing als fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende Verhaltensweisen, die der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienen und in ihrer Gesamtheit das Persönlichkeitsrecht, die Ehre oder die Gesundheit verletzen (Urteil vom 16.05.2007, 8 AZR 709/06). Der Mobbing-Report 2024 fasst es so zusammen: ein Prozess aus häufig wiederkehrenden, schädigenden Verhaltensweisen gegen eine Person, die sie als unerwünscht erlebt und gegen die sie sich hilflos fühlt.

Drei Merkmale machen den Unterschied zum normalen Ärger im Job:

  • Wiederholung: Es passiert immer wieder, nicht einmal. Als Faustregel aus der Forschung, die auf den Arbeitspsychologen Heinz Leymann zurückgeht, gilt: mindestens einmal pro Woche über mehrere Monate. Eine feste Mindestdauer schreibt das Gesetz nicht vor.
  • Richtung: Die Angriffe zielen auf eine Person, nicht auf eine Sachfrage.
  • Ungleichgewicht: Die betroffene Person kann sich kaum noch wehren, etwa weil eine Gruppe gegen sie steht oder weil der Angreifer mehr Einfluss hat.

Mobbing kann in jede Richtung laufen: unter Kollegen auf gleicher Ebene, von oben nach unten und sogar von unten nach oben, wenn ein Team die eigene Führungskraft ausbootet.

Konflikt, Mobbing, Bossing: der Unterschied

Die Einordnung entscheidet, was als Nächstes hilft. Ein Konflikt lässt sich im Gespräch lösen, Mobbing meist nicht mehr ohne Hilfe von außen.

KonfliktMobbingBossing
WerZwei Seiten auf AugenhöheMeist Kollegen, oft eine GruppeDie eigene Führungskraft
Worum es gehtEine Sache, Ziele, RessourcenDie Person selbstDie Person, oft mit dem Ziel, dass sie geht
Wie oftPhasenweise, mit PausenWiederholt, über Wochen und MonateWiederholt, über Wochen und Monate
Was meist hilftOffenes Gespräch, ModerationDokumentation, Beschwerde, UnterstützungDokumentation, Betriebsrat, Wechsel planen
Mehr dazuKonflikte am ArbeitsplatzDieser ArtikelBossing

Geht es um Benachteiligung wegen Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität, oder um sexuelle Belästigung, greift zusätzlich das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Dann hast du eigene Beschwerderechte, und der Arbeitgeber muss handeln.

Beispiele: so zeigt sich Mobbing

Leymann hat typische Mobbing-Handlungen in fünf Gruppen eingeteilt. Einzeln kann jeder Punkt harmlos sein. Treffen mehrere über Wochen zu, lohnt ein genauer Blick:

  • Kommunikation: Du wirst ständig unterbrochen, angeschrien oder angeschwiegen. Auf deine Fragen kommt keine Antwort, Informationen erreichen dich absichtlich zu spät oder gar nicht.
  • Soziale Beziehungen: Kollegen gehen ohne dich in die Mittagspause, du fliegst aus der Chatgruppe, Gespräche verstummen, wenn du den Raum betrittst.
  • Ansehen: Über dich werden Gerüchte verbreitet, deine Fehler werden vor dem Team ausgebreitet, es gibt abwertende Witze über dein Aussehen, dein Alter oder deine Herkunft.
  • Arbeit: Deine Arbeit wird sabotiert oder von anderen als die eigene ausgegeben, du bekommst nur noch sinnlose Aufgaben oder gar keine mehr.
  • Gesundheit: Du wirst zu gesundheitsschädlichen Arbeiten gedrängt, bedroht oder körperlich angegangen.

Kommen die Angriffe vor allem von deiner Führungskraft, findest du die passenden Anzeichen in Bossing: Wenn der Chef mobbt. Fühlst du dich eher leer und unterfordert, ohne dass jemand dich angreift, passt vielleicht ein anderes Bild, etwa ein Boreout.

Wie verbreitet ist Mobbing?

Für den Mobbing-Report 2024 hat die Universität Leipzig im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales von Mitte 2023 bis Anfang 2024 über 5.000 Beschäftigte befragt. Die wichtigsten Ergebnisse:

  • 6,5 Prozent fühlten sich in den sechs Monaten vor der Befragung mindestens wöchentlich zu Unrecht kritisiert, schikaniert oder vor anderen bloßgestellt.
  • 4,4 Prozent erlebten das durch Kolleginnen und Kollegen, 3,5 Prozent durch Vorgesetzte. Mobbing unter Kollegen ist also häufiger als Mobbing von oben, manche trifft beides.
  • Häufiger betroffen sind Jüngere zwischen 18 und 29 Jahren, Auszubildende sowie Leih- und Zeitarbeitende.
  • Betroffene hatten im Schnitt 22,6 Krankheitstage im Jahr, Nicht-Betroffene 11,4.

Die Zahlen zeigen zweierlei: Du bist mit dem Problem nicht allein. Und Mobbing kostet Gesundheit. Es ist kein Thema, das man einfach aussitzt.

Dein Ablauf in fünf Schritten

Wer im Affekt reagiert, verschenkt Optionen. Dieser Ablauf hat sich in der Praxis bewährt:

1 Erkennen Muster statt Einzelfall: wiederholt, gezielt, über Wochen. 2 Dokumentieren Jeden Vorfall mit Datum, Wortlaut und Zeugen festhalten. 3 Ansprechen Sachlich, mit Beispielen, wenn du dich sicher fühlst. 4 Eskalieren Chef, Personalabteilung oder Betriebsrat schriftlich. 5 Entscheiden Bleiben, wenn sich etwas ändert. Sonst Wechsel planen.
Schematischer Ablauf aus der Praxis der Personalberatung, keine Rechtsregel. Bei akuter Bedrohung oder Gewalt gilt sofort: Schutz zuerst, Polizei oder Ärztin einschalten.

Ob du das Verhalten selbst ansprichst, hängt von der Lage ab. Bei einer einzelnen Person, die vielleicht gar nicht merkt, wie sie wirkt, kann ein ruhiger Satz viel bewirken: „Mir ist aufgefallen, dass ich seit drei Wochen nicht mehr zu den Projektrunden eingeladen werde. Ich möchte wissen, woran das liegt.“ Steht eine Gruppe gegen dich oder hast du Angst, geh direkt zu Schritt 4. Wie du ein schwieriges Gespräch aufbaust, steht in Konflikte am Arbeitsplatz lösen.

Mobbing beweisen: das Tagebuch

Im Streitfall musst du konkrete Vorfälle benennen. „Die Kollegen mobben mich“ reicht weder der Personalabteilung noch einem Gericht. Dein wichtigstes Werkzeug ist deshalb ein Mobbing-Tagebuch. So kann ein Eintrag aussehen:

FeldBeispiel
Datum, Uhrzeit, OrtDienstag, 13.10., 9:15 Uhr, Teambesprechung Raum 2
Was ist passiert (Wortlaut)Kollege A: „Das hat sie bestimmt wieder verbockt“, als mein Bericht gezeigt wurde. Mehrere lachten.
BeteiligteKollege A, Kollegin B
ZeugenKollege C, Teamleitung D
BelegeEinladung zur Besprechung, Chatnachricht von B danach
Folgen für dichPräsentation abgebrochen, abends Kopfschmerzen, schlecht geschlafen
Was du unternommen hastAm 14.10. per E-Mail an Teamleitung D geschildert

Vier Regeln dazu:

  • Zeitnah schreiben, am besten am selben Tag. Erinnerungen verschwimmen schnell.
  • Sachlich bleiben: Beschreibe, was passiert ist, nicht, was du darüber denkst. Das macht die Notizen glaubwürdig.
  • Privat führen, nicht auf dem Firmenrechner. Kopiere aber keine vertraulichen Firmendaten nach Hause, das kann dir selbst schaden.
  • Gesundheit mitdokumentieren: Wenn dich die Lage krank macht, sprich mit deiner Hausärztin oder deinem Hausarzt offen darüber. Ärztliche Unterlagen belegen später die Folgen.

Wer dir hilft und was der Arbeitgeber tun muss

Dein Arbeitgeber ist nicht nur Zuschauer. Er muss auf deine Rechte und Interessen Rücksicht nehmen (§ 241 Abs. 2 BGB) und Gefährdungen bei der Arbeit beurteilen, ausdrücklich auch psychische Belastungen (§ 5 ArbSchG). Erfährt er von Mobbing, muss er also handeln, etwa durch Gespräche, Abmahnungen gegenüber den Angreifern oder eine Versetzung.

AnsprechpartnerWobeiGut zu wissen
Führungskraft oder nächsthöhere EbeneKlärung, Teamwechsel, Gespräch mit den BeteiligtenSchriftlich schildern, mit Beispielen aus dem Tagebuch
BetriebsratBeschwerde, Vermittlung, Begleitung in GesprächeBeschwerderecht ohne Nachteile (§ 84 BetrVG), der Betriebsrat kann die Beschwerde aufnehmen (§ 85 BetrVG)
Personalabteilung oder AGG-BeschwerdestelleBenachteiligung, BelästigungBei Diskriminierung eigenes Beschwerderecht (§ 13 AGG), der Arbeitgeber muss Schutzmaßnahmen treffen (§ 12 AGG)
Betriebsärztin oder HausarztGesundheit, ArbeitsunfähigkeitOb du krankgeschrieben wirst, ist eine ärztliche Entscheidung
Fachanwalt für Arbeitsrecht oder GewerkschaftRechte, Fristen, AnsprücheVor jeder Kündigung, jedem Aufhebungsvertrag, jeder Klage

Wenn dir alles über den Kopf wächst, musst du das nicht allein tragen. Die TelefonSeelsorge ist kostenlos, anonym und rund um die Uhr erreichbar unter 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222, auch per Chat und Mail. Und such dir Menschen außerhalb der Firma, die dir helfen, Muster und Einzelfall auseinanderzuhalten.

Rechtslage in Kürze

Einen Straftatbestand „Mobbing“ gibt es nicht. Einzelne Handlungen können aber strafbar sein, etwa eine Beleidigung (§ 185 StGB), eine Nötigung oder eine Körperverletzung. Zivilrechtlich können Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld entstehen, wenn deine Gesundheit oder dein Persönlichkeitsrecht verletzt wurde. In der Praxis sind die Hürden hoch: Du musst die einzelnen Vorfälle und ihre Folgen belegen. Mehr dazu steht im Abschnitt zur Rechtslage in Bossing: Wenn der Chef mobbt. Ob sich ein Rechtsstreit für dich lohnt, klärt ein Fachanwalt für Arbeitsrecht oder deine Gewerkschaft.

Unsere ehrliche Einschätzung aus der Personalberatung: Ein Prozess wegen Mobbing dauert lange und kostet Kraft. Für die meisten Betroffenen ist das Ziel nicht ein Urteil, sondern ein gesunder Arbeitsplatz. Manchmal ist das der alte, oft ist es ein neuer.

Bleiben oder gehen?

Mobbing unter Kollegen lässt sich häufiger lösen als Mobbing durch den Chef, weil es oberhalb der Gruppe jemanden gibt, der eingreifen kann. Diese Signale helfen bei der Einordnung:

Eher bleiben und klärenEher den Wechsel planen
Deine Führungskraft nimmt die Beschwerde ernst und handeltDie Beschwerde bleibt folgenlos oder wird gegen dich gewendet
Ein Wechsel in ein anderes Team ist realistischDas ganze Umfeld trägt das Verhalten mit
Es geht von ein, zwei Personen ausDie Gruppe wächst, die Angriffe nehmen zu
Du hast Rückhalt bei einzelnen KollegenDu bist isoliert und deine Gesundheit leidet dauerhaft

Stehen die meisten Punkte rechts, ist ein geplanter Wechsel kein Aufgeben, sondern eine Entscheidung für dich. Wichtig ist das Wort geplant:

  • Nicht im Affekt kündigen. Mobbing kann ein wichtiger Grund sein, der eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld verhindert. Die Agentur für Arbeit erwartet aber Belege und in der Regel einen vorherigen Versuch, das Problem im Betrieb zu lösen. Was genau zählt, steht in Selbst kündigen ohne Sperre. Am sichersten kündigst du mit einem neuen Vertrag in der Tasche.
  • Zeugnis sichern. Solange deine Beurteilung noch fair ist, lohnt ein Zwischenzeugnis. Wie du es anforderst, steht in Zwischenzeugnis anfordern. Beim Abschied hast du Anspruch auf ein wohlwollendes Zeugnis, prüf es mit Arbeitszeugnis verstehen.
  • Aufhebungsvertrag nicht vorschnell unterschreiben. Er kann Folgen fürs Arbeitslosengeld haben. Lies vorher Aufhebungsvertrag: Was jetzt für deine Karriere zählt.
  • Erfolge aufschreiben, solange du sie noch genau weißt. Mobbing nagt am Selbstwert, dein Lebenslauf erinnert dich daran, was du kannst. Eine Anleitung steht im Lebenslauf-Leitfaden.

Wenn die Belastung schon an deiner Energie zehrt, lies auch Der Wechsel, bevor die Belastung entscheidet.

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Im nächsten Vorstellungsgespräch

Die Frage „Warum wollen Sie wechseln?“ kommt sicher. Erzähl nicht die ganze Geschichte. Recruiter hören bei Klagen über das alte Team vor allem eines: Risiko, auch wenn du völlig im Recht bist. Bleib kurz, sachlich und nach vorn gerichtet:

„Das Klima im Team hat sich in den letzten Monaten so verändert, dass ich dort nicht mehr gut arbeiten konnte. Ich habe das intern angesprochen, eine Lösung gab es nicht. Deshalb suche ich ein Umfeld, in dem Zusammenarbeit ernst genommen wird und ich meine Erfahrung im Einkauf wieder voll einbringen kann.“

Danach sofort zu dem, was du kannst und suchst. Keine Namen, keine Details, kein Nachtreten. Und nutz das Gespräch, um selbst genau hinzuschauen: Wie spricht die Führungskraft über das Team? Wie lange sind die Leute schon da? Passende Fragen findest du in Fragen an den Arbeitgeber im Vorstellungsgespräch.

Häufige Fragen zu Mobbing am Arbeitsplatz

Was zählt alles unter Mobbing am Arbeitsplatz?

Mobbing ist ein Muster aus wiederholten, gezielten Angriffen gegen eine Person über einen längeren Zeitraum. Dazu zählen zum Beispiel ständiges Herabsetzen vor anderen, Gerüchte, Ausgrenzung aus Gesprächen und Terminen, vorenthaltene Informationen, sinnlose oder entwürdigende Aufgaben und Drohungen. Ein einzelner Streit, eine harte, aber sachliche Kritik oder ein unfreundlicher Kollege ist noch kein Mobbing.

Was sind Beispiele für Mobbing?

Typische Beispiele unter Kollegen: Du wirst bei der Mittagspause und in Chatgruppen bewusst ausgeschlossen, über dich werden Gerüchte verbreitet, deine Fehler werden vor dem Team ausgebreitet, Informationen erreichen dich absichtlich zu spät, deine Arbeit wird sabotiert oder als die eigene ausgegeben, und es gibt abwertende Witze über dein Aussehen, dein Alter oder deine Herkunft. Entscheidend ist, dass so etwas immer wieder passiert.

Wie kann man beweisen, dass man gemobbt wird?

Mit einem Mobbing-Tagebuch: Halte zu jedem Vorfall Datum, Uhrzeit, Ort, den genauen Wortlaut, beteiligte Personen, Zeugen und die Folgen für dich fest, zeitnah und sachlich. Bewahre E-Mails und Nachrichten auf, soweit du sie rechtmäßig besitzt, und notiere, wann du dich an wen gewandt hast. Ärztliche Unterlagen können die gesundheitlichen Folgen belegen. Pauschale Vorwürfe reichen im Streitfall nicht.

Wie verhält man sich bei Mobbing am Arbeitsplatz?

Ruhig und planvoll: Muster erkennen, jeden Vorfall dokumentieren, das Verhalten sachlich ansprechen, wenn du dich sicher fühlst, und sonst Führungskraft, Personalabteilung oder Betriebsrat einschalten. Nach § 84 BetrVG darfst du dich beschweren, ohne dass dir Nachteile entstehen. Reagiere nicht mit Gegenangriffen und kündige nicht im Affekt. Hol dir früh Unterstützung außerhalb der Firma.

Ab wann spricht man von Mobbing?

Ein Gesetz mit fester Mindestdauer gibt es nicht. In der Forschung gilt als Faustregel, dass die Angriffe mindestens einmal pro Woche über mehrere Monate auftreten. Der Mobbing-Report 2024 des Bundesarbeitsministeriums zählt Betroffene, die sich in den letzten sechs Monaten mindestens wöchentlich zu Unrecht kritisiert, schikaniert oder bloßgestellt gefühlt haben. Wichtiger als die Uhr ist das Muster.

Was tun, wenn Kollegen mobben und der Chef nichts unternimmt?

Wende dich schriftlich an die nächsthöhere Ebene, die Personalabteilung oder den Betriebsrat und lege deine Dokumentation vor. Der Arbeitgeber muss Rücksicht auf deine Rechte und Interessen nehmen (§ 241 Abs. 2 BGB) und psychische Belastungen bei der Arbeit beurteilen (§ 5 ArbSchG). Geht es um Benachteiligung etwa wegen Herkunft, Geschlecht oder Alter, gilt zusätzlich das AGG. Bleibt alles folgenlos, plane deinen Wechsel.

Bekomme ich eine Sperrzeit, wenn ich wegen Mobbing kündige?

Nicht unbedingt. Mobbing kann ein wichtiger Grund sein, der eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld verhindert. Du musst es aber belegen und in der Regel vorher versucht haben, das Problem im Betrieb zu lösen, etwa über eine Beschwerde. Ein ärztliches Attest kann helfen. Die Agentur für Arbeit entscheidet im Einzelfall, lass dich deshalb vor der Kündigung beraten.

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Quellen

  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Mobbing in der Arbeitswelt. Bedeutung, Verbreitung und Prävention (Mobbing-Report 2024), mit Forschungsbericht 655 der Universität Leipzig (2024)
  • Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 16.05.2007, 8 AZR 709/06
  • Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch § 241, Arbeitsschutzgesetz § 5, abgerufen am 24.10.2026
  • Bundesministerium der Justiz: Betriebsverfassungsgesetz §§ 84 und 85, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz §§ 12 und 13, Strafgesetzbuch § 185, abgerufen am 24.10.2026
  • TelefonSeelsorge Deutschland: Erreichbarkeit und Beratungsangebote, abgerufen am 24.10.2026

Keine Rechtsberatung und keine medizinische Beratung. Angaben ohne Gewähr nach dem Stand der genannten Quellen vom 24.10.2026. Ob ein wichtiger Grund für die Agentur für Arbeit vorliegt, entscheidet sie im Einzelfall. Verbindliche Auskunft geben ein Fachanwalt für Arbeitsrecht, deine Gewerkschaft oder der Betriebsrat, gesundheitliche Fragen klärt deine Ärztin oder dein Arzt. Keine Jobgarantie, Ergebnisse hängen von deiner Umsetzung ab. Autor: Rolf Bleisteiner (Mr. Lebenslauf), Founder expert-careers und expert-academy.

Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt.

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